Lörrach Welche Veranstaltungen – wann, wie und wo?

Die Oberbadische
Inmitten der Stadt: der Meeraner Platz Foto: Kristoff Meller Foto: Die Oberbadische

Stadtpolitik: Freie Wähler beantragen online abrufbares Konzept zur Nutzung öffentlicher Flächen

Von Guido Neidinger

Lörrach. Welche Veranstaltungen dürfen wann, wo und mit welchen Auflagen in Lörrach stattfinden? Um dies zu klären und anschaulich darzustellen, hat die Fraktion der Freien Wähler einen Antrag gestellt, der am Donnerstag im Gemeinderat behandelt wird.

Geprüft werden sollen nach dem Wunsch der Freien Wähler vor allem Flächen in der Innenstadt wie Neuer Marktplatz, Alter Marktplatz, Senser Platz, Senigalla-Platz und Meeraner Platz sowie die Straßenzüge der Innenstadt.

Nach dem Vorbild der Stadt Basel schwebt den Freien Wählern eine öffentlich zugängliche Darstellung folgender Regeln vor: Wie viele Veranstaltungen sind pro Jahr auf welcher Fläche, in welcher Lautstärke, zu welchen Uhrzeiten und mit welchen Personenzahlen möglich? Diese Informationen sollen so wie in Basel online abrufbar sein.

Die Freien Wähler begründen ihren Antrag damit, dass die Stadt Lörrach wächst und mit der Bevölkerung „das Bedürfnis nach Veranstaltungen und damit der Nutzungsdruck auf öffentlichen Flächen“ zunehme.

Deshalb wäre es ihrer Meinung nach „wünschenswert, wenn auch weitere Flächen in der Innenstadt zunehmend genutzt würden und das Angebot breiter wird“.

Auch für die Verwaltung „kann eine Übersicht der Nutzungsmöglichkeiten und Einschränkiungen die Arbeit erleichtern, wenn zum Beispiel für den Flohmarkt eine neue Fläche bestimmt werden muss“, argumentieren die Freien Wähler.

Die Stadverwaltung sieht dies aber anders und empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag der Freien Wähler auf Erstellung eines Konzepts zur Nutzung öffentlicher Flächen im Stadtgebiet abzulehnen.

Zur Begründung führt Geraldine Dannecker vom Fachbereich Bürgerdienste im Rathaus in der Sitzungsvorlage aus: „Im Hinblick auf die bevorstehende Erweiterung der Fußgängerzone, die Fertigstellung des Bahnhofsvorplatzes und die Ausarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts sehen wir eine Überarbeitung der derzeitigen Vorgaben auch unter dem Aspekt des Personaleinsatzes als nicht zielführend an.“ Zudem weist Dannecker darauf hin, dass es bereits eine vom Gemeinderat beschlossene „Allgemeine Richtlinie zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen in der Lörracher Innenstadt“ gibt.

Die Auflagen könnten im Einzelfall nicht abschließend transparent dargestellt werden, „da diese regelmäßig nach Art der Veranstaltung variieren und festzulegen sind“, heißt es weiter.

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