Verstöße gegen den Infektionsschutz seien hauptsächlich Ordnungswidrigkeiten. Nur wer vorsätzlich einen Anderen ansteckt begeht eine Straftat, bei der die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Die Justizvollzugsanstalt
Auch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) werden strenge Schutzmaßnahmen gegen das Virus angewendet. So werden in Lörrach derzeit zu einer Haft verurteilte Personen nicht sofort aufgenommen. Diese werden zunächst in die JVA Freiburg eingeliefert. Dort müssen sie in einem gesonderten Bereich zwei Wochen in Quarantäne verbringen. Wenn sich dann keine Symptome gezeigt haben, werden sie auf andere Haftanstalten, auch nach Lörrach, verlegt.
Seit Ende Juni sind Besuche von Gefangenen unter strengen Auflagen und Hygienebestimmungen wieder möglich. Pro Besuch ist nur eine Person erlaubt. Besucher und Insassen sind dabei durch eine Scheibe getrennt, und Gäste müssen ständig eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Der direkte Kontakt ist strengstens untersagt.
Unterdessen wird auch das Personal der JVA in gewissen Abständen Tests unterzogen. Denn auch dieses könnte das Virus einschleppen.