Lörrach Wenn sich der Zeuge nicht anstecken will

Gottfried Driesch
Richter Dietrich Bezzel verhandelt nur noch mit Maske und hinter einer Schutzscheibe. Foto: Gottfried Driesch

Wie die Pandemie die Arbeit der Justiz im Alltag erschwert 

Lörrach - Schutz und Vorsicht spielen bei der Justiz in vielerlei Hinsicht eine Rolle – in Pandemiezeiten auch mit Blick auf die Infektionsprävention. Etliche Maßnahmen müssen im Alltag bedacht werden: Das reicht von der Maskenpflicht und Abständen in den Verhandlungssälen über regelmäßiges Lüften bis zur gestaffelten Ladung von Zeugen.

Das Gericht

„Seit Anfang November haben wir die Maßnahmen deutlich verschärft“, sagt Richter Dietrich Bezzel im Gespräch mit unserer Zeitung. Während den Verhandlungen muss nun von allen Beteiligten ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Diese Neuerung bringe allerdings akustische Probleme mit sich. Besonders die Protokollantinnen hätten ab und zu ihre liebe Not, den Aussagen zu folgen.

Bereits bei den Vorbereitungen einer Hauptverhandlung müssten die Zeiten für die Zeugenvernehmungen vorausgeahnt werden, sonst würden auf den Fluren zu viele Menschen warten. Die Zuhörerzahl bei den Verhandlungen ist strikt begrenzt.

Die Verhandlungsräume sind schon seit Monaten mit Plexiglasscheiben ausgerüstet. Dadurch werden Richter, Schöffen, Angeklagte und Verteidiger voneinander getrennt. Verhandelt werde das komplette Spektrum von Straftaten – wie vor Corona. „Wir bemühen uns um einen Normalbetrieb“, sagte der Richter.

Im Frühjahr, während des ersten Lockdowns, sei der Justizapparat deutlich heruntergefahren worden. Damals wurden fast ausschließlich Verfahren verhandelt, bei denen der Angeklagte in Untersuchungshaft saß. Denn: Ein Untersuchungsgefangener muss im Regelfall nach sechs Monaten entlassen werden, wenn sein Verfahren noch nicht begonnen hat. Inzwischen sei die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren, zu denen auch der Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz gehört, stark angestiegen. Auch komme es immer wieder zu Verlegungsanträgen, weil ein Prozessbeteiligter in Quarantäne ist. Mancher Zeuge habe aus Angst vor einer Ansteckung schon abgesagt. Dann gelte es, Überzeugungsarbeit zu leisten, so Bezzel.

Die Staatsanwaltschaft

Auf Nachfrage erklärte die Pressesprecherin der Lörracher Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwältin Karin Sattler-Bartusch, dass ihre Arbeit durch die Pandemie weniger betroffen sei. Eine Verschiebung des Straftatenspektrums könne mangels statistischer Angaben nicht erkannt werden.

Verstöße gegen den Infektionsschutz seien hauptsächlich Ordnungswidrigkeiten. Nur wer vorsätzlich einen Anderen ansteckt begeht eine Straftat, bei der die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Die Justizvollzugsanstalt

Auch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) werden strenge Schutzmaßnahmen gegen das Virus angewendet. So werden in Lörrach derzeit zu einer Haft verurteilte Personen nicht sofort aufgenommen. Diese werden zunächst in die JVA Freiburg eingeliefert. Dort müssen sie in einem gesonderten Bereich zwei Wochen in Quarantäne verbringen. Wenn sich dann keine Symptome gezeigt haben, werden sie auf andere Haftanstalten, auch nach Lörrach, verlegt.

Seit Ende Juni sind Besuche von Gefangenen unter strengen Auflagen und Hygienebestimmungen wieder möglich. Pro Besuch ist nur eine Person erlaubt. Besucher und Insassen sind dabei durch eine Scheibe getrennt, und Gäste müssen ständig eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Der direkte Kontakt ist strengstens untersagt.

Unterdessen wird auch das Personal der JVA in gewissen Abständen Tests unterzogen. Denn auch dieses könnte das Virus einschleppen.

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