Lörrach Wertvolle Bäume stärker schützen

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Die Stadt fällt Bäume laut der Vorlage nur, „wenn ein gewichtiger Grund vorliegt“. Foto: Kristoff Meller

AUT: Antrag der Grünen / Stadt lehnt Baumschutzverordnung ab / Kommune hat Vorbildfunktion

Lörrach -  Mit einer Beschlussvorlage zum Schutz von Bäumen im Stadtgebiet hat sich der Ausschuss für Umwelt und Technik am Donnerstagabend beschäftigt. Diese geht auf einen Antrag der Grünen zurück. Die Fraktion hatte bereits im März 2019 gefordert, dass die Verwaltung prüft, welche Möglichkeiten es gibt, Bäume im Stadtgebiet zu schützen und zu erhalten. Dabei sollte auch geprüft werden, „ob die Stadt eine Baumschutzsatzung veranlasst, um den alten Baumbestand zu schützen“, hieß es im Antrag.

Der Beschlussvorschlag, über den der Gemeinderat in der kommenden Woche abstimmt, sieht nun vor, dass die Verwaltung im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen den Grünbestand, insbesondere den Baumbestand, auf seine ökologische Wertigkeit prüft und dieser bei Bedarf als schützenswert festgesetzt wird. Im weiteren Verfahren werden die Träger öffentlicher Belange wie bisher beteiligt. Damit werde das Thema „Bäume“ bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans umfassend behandelt, so die Vorlage.

Eine Baumschutzverordnung wird indes abgelehnt: „Aufgrund des hohen Personalaufwands und der Erfahrungen der anderen Kommunen, dass trotz einer Baumschutzsatzung überwiegend den gestellten Fällgenehmigungen entsprochen werden muss, wird vorgeschlagen, von einer Satzung abzusehen und bereits anderweitig vorhandene Instrumente zu nutzen und die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren“, schreibt Britta Staub-​Abt, Fachbereichsleiterin Umwelt und Klimaschutz.

Außerdem wird vorgeschlagen, Pflanzbindungen, Pflanzgebote und Minderungsmaßnahmen soweit als möglich auf kommunalen Flächen umzusetzen. Für Dachbegrünungsmaßnahmen auf privaten Dächern ist dies laut Staub-Abt nicht möglich. Die Dachbegrünung könne jedoch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beziehungsweise der Entwässerungsgenehmigung geprüft werden.

Befinden sich auf dem Grundstück Pflanzbindungen, sind diese laut der Vorlage über einen Freiflächenplan im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen, ebenso gegebenenfalls zu fällende Bäume und Hecken. Die Festsetzungen können sonst im Rahmen von Pflanzgeboten durch Bescheid verfügt werden.

In die Festsetzungen oder in die Hinweise der Bebauungspläne soll mit aufgenommen werden, „dass auch nicht festgesetzte Bäume und Grünbestände erst dann beseitigt werden dürfen, wenn ein rechtskräftiger Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung vorliegt“, schreibt Staub-Abt. Gegebenenfalls könne auch hier im Einzelfall eine Ersatzpflanzung verfügt werden.

Nicht zu unterschätzen seien zudem „flankierende Maßnahmen für die Bürgerschaft“ wie wiederkehrende Sammelbestellungen für Bäume für private Grundstücke, Baumgeschenke bei Neubaugebieten oder häufigere Informationsveranstaltungen.

Des weiteren will die Stadt als Vorbild fungieren. Sie fällt Bäume nur, „wenn ein gewichtiger Grund (zum Beispiel Verkehrssicherheit, Krankheit des Baumes, Beschädigung von Leitungen oder Vergleichbares) vorliegt“, so die Vorlage. Ersatzpflanzungen sollen – wo immer möglich – standortnah durchgeführt werden.

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