Lörrach Wichtig für die neue Grundsteuer

Die Oberbadische
Der Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“ betreut künftig ein wesentlich größeres Gebiet. Foto: Kristoff Meller Foto: Die Oberbadische

Gemeinderat: Grundsätzliche Zustimmung zu gemeinsamem Gutachterausschuss Lörrach-Wiesental

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag der Bildung eines Gutachterausschusses Lörrach-Wiesental grundsätzlich zugestimmt. Bei der Ermittlung von Grundstückswerten und Wertermittlungen hat der Gutachterausschuss eine wichtige Funktion.

Von Guido Neidinger

Lörrach. Derzeit gibt es in Baden-Württemberg als einzigem Bundesland eine Fülle von Gutachterausschüssen. Allein im Landkreis Lörrach sind es 30. Künftig soll diese Zahl auf drei Ausschüsse reduziert werden: Korridor Oberrhein, Korridor Hochrhein und Korridor Wiesental. Für den Korridor Wiesental übernimmt die Stadt Lörrach die Federführung. Entsprechende Gespräche wurden bereits auf Bürgermeisterebene geführt.

Mit dem Zusammenschluss hätte der gemeinsame Gutachterausschuss Lörrach-Wiesental etwa 1700 Kaufverträge als Datengrundlage. Als ausreichend für eine gute Datenbasis gelten mindestens 1000 Kauffälle. In kleineren Kommunen können die gesetzlichen Aufgaben des Gutachterausschusses aufgrund der geringen Zahl von Kaufverträgen bisher nur teilweise erfüllt werden.

Im Zuge der Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts werden die vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte erheblich an Bedeutung gewinnen, da sie eine der wichtigsten Grundlagen für die Bemessung der Grundsteuer sind.

In allen Kommunen des künftigen gemeinsamen Gutachterausschusses müssen im ersten Quartal dieses Jahres Grundsatzbeschlüsse gefasst werden, in dem die Kommunen ihre Bereitschaft zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss bekunden.

Anschließend wird eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen. Diese soll folgende Inhalte haben:   Zusammensetzung des Gutachterausschusses und Bestellung der Gutachter,   Sitz der Geschäftsstelle (Stadt Lörrach), personelle Ausstattung, Sachmittelausstattung, Gebührenerhebung, Gebührensatzung und Ausdehnung der Satzungsbefugnis,   Kosten und Kostenerstattung,   Überlassung der erforderlichen Unterlagen,   Vertraulichkeit der Daten.

Die Zusammensetzung des Ausschusses soll sich nach der Einwohnerzahl richten. Die Anzahl der Gutachter sollte die Zahl 30 nicht übersteigen.

Die Eingliederung der Kommunen soll, nachdem die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom Regierungspräsidium genehmigt wurde, sukzessive erfolgen und im ersten Halbjahr 2023 abgeschlossen sein.

Thomas Welz, Fachbereichsleiter Vermessung im Lörracher Rathaus, geht davon aus, dass für die Erfüllung der Aufgaben pro 10 000 Einwohner 0,5 Personalstellen notwendig sind. Bei knapp 110 000 Einwohnern im Bereich Lörrach-Wiesental wird mit einem Personalbedarf von 5,5 Stellen gerechnet. Die Kosten für den Gutachterausschuss sollen über einen Preis pro Einwohner umgelegt werden.

Der derzeitige Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen wird aufgelöst. In diesem Gebiet liegen die Kosten pro Einwohner derzeit zwischen 3,50 und 4,13 Euro.

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