Beschwerde bei der Apothekerkammer
Nach Informationen unserer Zeitung wurde gegen den Apotheker wegen des Aushangs Beschwerde bei der Apothekerkammer eingereicht. Inzwischen ist das Papier aus dem Schaufenster verschwunden. Am Dienstag hing dort nur ein Zettel mit dem Titel „Covid-19-Impfung – wir informieren ausgewogen“ und darunter ein allgemeiner Text zum Thema Information und Beratung in Apotheken.
Anfeindungen gegen Politik, Polizei und Presse
Hinter den coronabedingt verschlossenen Türen eines Küchenstudios an der Ecke Basler und Hammerstraße ist der gleiche Beitrag über die vermeintliche „Amtliche Anordnung“ hingegen noch immer zu lesen. Er befindet sich gemeinsam mit etlichen weiteren Verschwörungstheorien und Anfeindungen gegen Politik, Polizei und Presse auf mehreren Stellwänden im Eingangsbereich.
So wird dort beispielsweise vor der Verwendung von WhatsApp gewarnt, weil diese Kommunikations-App vom Staat zensiert werde. Stattdessen werden „empfehlenswerte Kanäle“ benannt, die laut Plakat Informationen bieten, welche „die Mainstream-Medien uns verschweigen“ – beispielsweise der Kanal des Youtubers Ken Jebsen. Dieser fiel in der Vergangenheit mehrfach wegen antisemitischer Aussagen, Verschwörungstheorien und falscher Behauptungen auf.
SS-Runen nachträglich entfernt
Besonders eindrücklich: ein Plakat mit dem Porträtfoto eines Polizisten und der Beschriftung „Ich führe nur Befehle aus“. Denn die Hälfte des Bildes ist so bearbeitet, dass statt der Polizei- eine SS-Uniform zu sehen ist. Auf einer ersten Variante waren auch noch die SS-Runen und das Hakenkreuz auf der Uniform zu sehen, später wurde dieses Bild durch eine neue Variante ohne die Nazi-Symbole ersetzt. Sonst läge der Straftatbestand „Darstellung von verfassungsfeindlichen Symbolen“ vor, wie Polizeisprecher Jörg Kiefer auf Anfrage erklärte.
Alles andere ist freie Meinungsäußerung, aber offenbar nicht strafrechtlich relevant. Zumindest sind bei der Staatsanwaltschaft Freiburg, Zweigstelle Lörrach, zu den geschilderten Vorgängen bislang „keine Verfahren anhängig“, wie Oberstaatsanwältin Karin Sattler-Bartusch auf Anfrage erklärte.
Meinungsfreiheit in besonderem Maße geschützt
Grundsätzlich könne sie mitteilen, „dass die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz in besonderem Maße geschützt wird. Diese Verfassungsnorm gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährleistet“, betont die Oberstaatsanwältin. Vielmehr finde es „seine Schranken an den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, zu denen auch der Straftatbestand der Beleidigung gehört“.
Das Grundgesetz mache bei der Prüfung, „ob ein Verhalten den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, eine Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit einerseits und des Rechtsguts des Schutzes der Ehre andererseits erforderlich“. Diese Abwägung sei jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Umstände vorzunehmen.
Sattler-Bartusch betont: „Dabei gehört das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgestellt.“
„Coronaleugner-Propaganda ist unerträglich“
Also alles nur eine Frage der Meinung? Einen ehemaligen Kunden des Küchenstudios haben die Aussagen auf den Stellwänden zu einer negativen Bewertung bei Google veranlasst: „Die Coronaleugner-Propaganda, die von diesem Laden verbreitet wird, ist unerträglich. Jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit – ich selbst arbeite in einem Krankenhaus und habe gesehen, was Covid-19 anrichten kann – ist man quasi gezwungen, Plakate anzuschauen, die teilweise haarsträubenden Unsinn verbreiten.... Für mich Grund genug, den Laden nie mehr zu betreten.“
Solche „Schaufenster-Fälle“ gibt es derzeit deutschlandweit, wie eine Recherche zeigt. So hingen im Schaufenster eines Bamberger Bioladens beispielsweise schon im Mai 2020 Zettel mit Verschwörungstheorien, wie die TAZ berichtete. Der Bioanbauverband Demeter habe das trotz mehrerer Hinweise durch Passanten „wochenlang toleriert“, erst „nach einer Nachfrage und zwei Wochen später“ habe sich der Verband distanziert, so die TAZ. Erst nach einer erneuten Presseanfrage habe Demeter außerdem Konsequenzen für die Zusammenarbeit angekündigt.
Corona-Graffito „Impfung = Mord“
Eindeutiger ist die Rechtslage bei den jüngsten Corona-Graffiti in Stetten. Am Wochenende wurde am Fußgängerüberweg beim Bahnhof „Impfung = Mord“ in roten Buchstaben auf die Pflastersteine gesprüht, an der Unterführung Stetten-Süd steht „Tod durch C-Impfung“.
Ähnliche Schriftzüge gab es laut Kiefer an der Wand eines Geschäfts am Bahnhof. Ein weiteres Graffito verweist auf die Seite „Corona-Ausschuss“, ein Treffpunkt für Corona-Leugner und Impfgegner im Internet. In diesen Fällen handelt es sich laut Kiefer zwar ebenfalls um Meinungsäußerung, gleichzeitig liege aber eine Sachbeschädigung vor, da „ein erhöhter Reinigungsaufwand“ notwendig sei. Die Ermittlungen laufen.