Lörrach Wo gibt es freie Flächen für Photovoltaik in Lörrach?

Marco Fraune
Flächen entlang der Autobahn sind eine Option. Foto: Marco Fraune

Im Regionalplan Hochrhein-Bodensee sollen spezielle Bereiche für die Sonnenkraft-Nutzung reserviert werden. In Lörrach wird eine ganz besonders unterschiedlich bewertet.

Mindestens zwei Prozent der regionalen Fläche soll für große Photovoltaik-Anlagen frei gehalten werden. Mit Lörracher Vorranggebieten hat sich der Ausschuss für Umwelt und Technik befasst, welche im Rahmen der Anhörung dann in Richtung Regionalverband kommuniziert werden – was Bestandteil der Teilfortschreibung ist. Noch ist der Planungsstand, dass sich Nutzungen auf dieser Fläche nicht überlagern dürfen. „Wir merken, dass es noch sehr starr ist“, weiß Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic – PV-Anlagen über Rebflächen sind daher bei der Ausweisung noch nicht auf der Agenda.

Dornhalde mit drin

Für Lörrach sorgte im Ausschuss speziell der Hauinger Bereich Dornhalde für Diskussionen. Matthias Koesler (FDP-Piraten) bewertete diese landwirtschaftliche Fläche als zu wertvoll, dass darauf PV-Anlagen Platz finden sollten. Sein Antrag fand nur bei drei weiteren Räten Zustimmung. Bei vier Gegenstimmen wurde dem Gemeinderat empfohlen, die vorgeschlagene Stellungnahme im Rahmen der Anhörung einzureichen.

Die Teilfortschreibung des Regionalplans unterstütze zwar das selbstgesteckte Ziel der Stadt Lörrach zur Klimaneutralität bis 2040, bilanzierte die Verwaltung. Jedoch sei es für Lörrach ebenfalls wichtig, den Naturhaushalt zu erhalten und zum Beispiel durch die verpflichtende Biotopverbundplanung zu stärken und die lokale Landwirtschaft aufrecht zu erhalten. „Auch diese Bereiche tragen zum Klimaschutz und Klimaanpassung bei“, unterstreichen die Fachbereichsleiter Alexander Nöltner und Gerd Haasis.

Die Flächenbewertung

In der vorliegenden Raumnutzungskarte konzentrieren sich laut den Ausführungen die vorgeschlagenen Vorranggebiete Freiflächen-Photovoltaik überwiegend auf den Freiraum der Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft, vereinzelt auch auf das Wasserschutzgebiet Zone II. Es existiere somit ein klassischer Konflikt zwischen den Schutzgütern der Natur, dem Trinkwasserschutz, dem Erhalt der Landwirtschaft und dem Ausbau der regenerativen Energien, der für die Stadt eine Herausforderung darstellt. Die im Entwurf ermittelten Potentialflächen stünden nach fachlicher Prüfung Entwicklungszielen der Stadt Lörrach und weiteren noch in Bearbeitung befindlichen Fachplanungen des Landes Baden-Württemberg gegenüber, sodass einige Vorranggebiete für Freiflächen-Photovoltaik aus Sicht der Verwaltung an hierzu nicht geeigneten Standorten vorgeschlagen wurden. Zu diesen Standorten wurden in der Stellungnahme Bedenken geäußert.

Dazu zählte beispielsweise eine Teilfäche, die für den Ausbau des Autobahnzubringers „Hasenloch“ und die Regio-S-Bahn benötigt werde. In anderen Bereichen wurde der Biotop-Charakter höher bewertet.

Autobahn und Investoren

Ebenso wurde auf Starkregenflächen oder den internationalen Wildtierkorridor nahe des Zentralklinikums verwiesen. Insgesamt geht es nicht um kleinere sondern um Hektar-große Bereiche, konkretisierte Nöltner im Ausschuss.

Dass entlang der Autobahn deutlich besser PV-Anlagen aufgestellt werden könnten, unterstrich Caroline Oursin (Grüne), die um ein Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und PV-Anlagenerrichtung weiß. „Die Investoren für die Anlagen sind rar gesät“, verwies Bernhard Escher (CDU) darauf, dass die Flächenausweisung nicht gleichbedeutend mit der entsprechenden PV-Nutzung ist. Nicht jeder Beitrag zur Energiewende sei sinnvoll, ergänzte Christa Rufer (SPD); es handele sich um eine „zwiespältige Angelegenheit“. Vorstellbar seien Anlagen auch an Radwegen.

Die Windenergie

Bezüglich der Ausweisung von Windenergie haben laut den Fachbereichsleitern schon frühere Untersuchungen gezeigt, dass die Gemarkung Lörrach keine geeignete Fläche besitzt und hier keine „Vorranggebiete für Standorte für regionalbedeutsame Windenergieanlagen“ dargestellt sind. Im Rahmen der Anhörung zur „Teilfortschreibung 3.2 Windenergie“ wurden keine Einwände seitens der Stadt vorgebracht.

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