„Ich glaube Ihnen kein Wort“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Graf. Denn bei der Polizei hatte der Zeuge noch konkrete Angaben gemacht. Auf Grafs Anweisung wurden die weiteren Aussagen des Zeugen wortwörtlich protokolliert. Der Staatsanwalt kündigte ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht und versuchter Strafvereitelung an. „Am liebsten würde ich Sie auf der Stelle verhaften lassen“, meinte der Staatsanwalt.
Nicht viel besser verlief die Vernehmung des Betreibers einer Shisha-Bar, in der die beiden Tatverdächtigen nach dem Raubüberfall gewesen sein sollen. Dieser hatte beim ersten Verhandlungstermin berichtet, dass die beiden Beschuldigten nach der Tat gesagt hätten: „Wir haben eine Schlägerei gemacht“ und „Wir haben große Scheiße gebaut“.
Am zweiten Verhandlungstag, bei welchem dem Zeugen ein Dolmetscher zur Seite stand, wurde dies alles abgestritten. Die beiden jungen Männer seien sehr betrunken gewesen. Aber niemand habe etwas von einer Schlägerei gesagt. Nach einer sehr genauen Vernehmung durch den Vorsitzenden gestand der Zeuge ein, dass er nicht nur den Vater des Hauptangeklagten gut kenne, sondern dass ihn dieser nach dem ersten Verhandlungstag angesprochen habe.