Lörrach Zeugen behaupten plötzlich Gegenteil

Die Oberbadische
Der Hauptangeklagte soll einen Kontrahenten während einer Massenschlägerei schwer verletzt haben. Symbolfoto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Gericht: Anklage wegen Raub und gefährlicher Körperverletzung / Wahrheitsfindung gestaltet sich schwierig

Bei der Fortsetzung der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht Lörrach gegen zwei 20 Jahre alte Männer gestaltete sich die weitere Beweisaufnahme am Dienstag als äußerst schwierig. Die Angeklagten wurden des Raubes und der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt. Das Gericht stieß mehrmals gegen eine Mauer des Schweigens.

Lörrach (dr). Zur Erinnerung: Vor zwei Wochen begann die Hauptverhandlung (wir berichteten). Beide Angeklagte sollen am 8. April 2018 in der Nacht einen 33-Jährigen in der Schwarzwaldstraße überfallen, beraubt und erheblich verletzt haben. Dabei fielen den Räubern eine Geldbörse mit mindestens 200 Euro in die Hände.

Staatsanwalt kündigt Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage an

Der Hauptangeklagte soll ferner nach einer Geburtstagsfeier am Eichener See in Schopfheim am 23. Juni 2018 während einer Massenschlägerei einen Kontrahenten schwer verletzt haben. Dieser musste in der Nacht mit dem Hubschrauber in die Neurochirurgie nach Freiburg geflogen werden. Die dritte angeklagte Tat ereignete sich am 24. Februar des vergangenen Jahres auf dem Engelplatz in Lörrach, wo der Hauptangeklagte einem 22-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll.

Zehn weitere Zeugen hatte das Gericht für den zweiten Verhandlungstag geladen. Zu einem Eklat kam es bei der Vernehmung eines 22-jährigen Zeugen. Er war bei dem Vorfall auf dem Engelplatz dabei. Er könne sich an nichts mehr erinnern – der Vorfall sei ja schon so lange her.

„Ich glaube Ihnen kein Wort“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Graf. Denn bei der Polizei hatte der Zeuge noch konkrete Angaben gemacht. Auf Grafs Anweisung wurden die weiteren Aussagen des Zeugen wortwörtlich protokolliert. Der Staatsanwalt kündigte ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht und versuchter Strafvereitelung an. „Am liebsten würde ich Sie auf der Stelle verhaften lassen“, meinte der Staatsanwalt.

Nicht viel besser verlief die Vernehmung des Betreibers einer Shisha-Bar, in der die beiden Tatverdächtigen nach dem Raubüberfall gewesen sein sollen. Dieser hatte beim ersten Verhandlungstermin berichtet, dass die beiden Beschuldigten nach der Tat gesagt hätten: „Wir haben eine Schlägerei gemacht“ und „Wir haben große Scheiße gebaut“.

Am zweiten Verhandlungstag, bei welchem dem Zeugen ein Dolmetscher zur Seite stand, wurde dies alles abgestritten. Die beiden jungen Männer seien sehr betrunken gewesen. Aber niemand habe etwas von einer Schlägerei gesagt. Nach einer sehr genauen Vernehmung durch den Vorsitzenden gestand der Zeuge ein, dass er nicht nur den Vater des Hauptangeklagten gut kenne, sondern dass ihn dieser nach dem ersten Verhandlungstag angesprochen habe.

Auch der Geschädigte bei der Schlägerei in Schopfheim sagte aus. Im Gerichtssaal identifizierte er eindeutig den Hauptangeklagten als denjenigen, der ihn mit mehreren Faustschlägen niedergestreckt habe. Nach einem Schlag von hinten auf den Kopf hätte er sich umgedreht und den Angeklagten, den er vom Sehen her kannte, eindeutig erkannt.

Im Zuge der Beweisaufnahme tauchten noch weitere Namen von möglichen Zeugen auf, die noch vernommen werden sollen. So wurde ein weiterer Verhandlungstermin bestimmt. Das Urteil ist nicht vor Mitte März zu erwarten. Wir berichten weiter.

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