Leicht nachjustiert wurde lediglich die Beschlussvorlage, dass der Oberbürgermeister nun die Befugnis zur Gewährung von übertariflichen Zulagen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften im Rahmen der Vorgaben der Fachkräfte-Richtlinie in Höhe von bis zu 500 Euro brutto pro Monat „in Abstimmung mit dem Personalrat“ erteilen kann. Die Verwaltung wurde zudem ermächtigt, in Absprache mit dem Personalrat ein Mitarbeiter-Werbungsprogramm mit einer Prämie von maximal 1000 Euro brutto pro geworbenen Mitarbeiter zu entwickeln und zu etablieren.