Vom Grundsatz her lässt die Kommunalverfassung Baden-Württemberg eine Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen im Fernsehen, Radio und Internet zu, da es hierzu keine ausschließende Bestimmung gibt. Es reicht aber aus, eine „Saalöffentlichkeit“ durch Sitzungen an einem zugänglichen Ort herzustellen. Ein Knackpunkt für Internet-Aufzeichnungen stellt jedoch der Datenschutz dar, wie Fachbereichsleiter Thomas Wache in der Beschlussvorlage ausführlich darlegt.
So müssen alle betroffenen Personen der Ratssitzung der Aufzeichnung auch zustimmen. Die schriftlich einzuholende Einwilligung könne aber auch jederzeit widerrufen werden. Wache: „Es könnte somit vorkommen, dass nicht alle Mitglieder des Gemeinderats in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen.“ Diese Einwilligung könnte laut dem Fachbereichsleiter für die gesamte Amtszeit oder für jede Sitzung, Tagesordnungspunkt oder Rede gelten. „In diesem Fall muss sichergestellt werden, dass nur von den betreffenden Ratsmitgliedern Ton- und gegebenenfalls Bildaufnahmen im Internet veröffentlicht werden, die wirksam eingewilligt haben.“ Es stelle sich jedoch die Frage, ob in diesem Fall der Verlauf der Beratung oder Diskussion über einen Tagesordnungspunkt sinnvoll dargestellt werden könne, hebt die Verwaltung heraus. Hinzu komme, dass auch die im Saal befindlichen leitenden und führenden Verwaltungsmitarbeiter einwilligen müssten. Die Daten der übrigen Mitarbeiter dürften außerdem noch nicht einmal Berücksichtigung finden.