Klargestellt wurde seitens der Verwaltung seit der Ratssitzung, dass die Förderanträge zwar digital beantragt werden können, doch nicht müssen. Zwei Drittel der Anträge würden aber schon jetzt digital eingereicht, erklärte Patrick Scheller. Die Erstsichtung und Prüfung der Vollständigkeit der Förderanträge erfolge durch das Team Sport der Stadt, im Anschluss die Weiterleitung an die IGTS. „Die IGTS-Kommission entscheidet über alle Anträge“, hatte der Sportfachbereichsmitarbeiter in der Beschlussvorlage betont.
Konzept erst später
Zudem wurde die Frist für die Erstellung eines Jugendschutzkonzepts um ein Jahr auf das Jahr 2028 verlängert, betonte Scheller – womit die Verwaltung auf jüngste Bedenken aus den Reihen der Politik reagierte. Klar sei: „Die Sportvereine stehen in der Verantwortung, Schutzkonzepte zu entwickeln und ihre Kinder, Jugendlichen und alle weiteren Vereinsakteure zu schützen und zu sensibilisieren.“ Orientieren sollen sich die Vereine an den Mindestanforderungen für ein Schutzkonzept der Badischen Sportjugend „Schutzschild im und für den Sport“; es gebe drei Jahre Zeit für die Vereine, um den Druck auf das Ehrenamt so gering wie möglich zu halten. Unterstützung der Vereine leiste die Stadt Lörrach mit kostenfreien Schulungs-, Beratungs- und Qualifizierungsangeboten, Infomaterialien, Vorlagen und Kontakten, „auch bei Verdachtsfällen steht die Stadt Lörrach unterstützend zur Seite“, heißt es in der Beschlussvorlage.