Aus diesem Grund hat die Stadt vor zwei Jahren in etlichen Straßen wegen Lärmschutz Tempo 30 ausgewiesen, was bis heute für Diskussionen sorgt. Verpflichtend ist ein Lärmaktionsplan allerdings nur für Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen. In Lörrach also für A 98, B 317 und innerhalb der Stadt für die L 141, die von der Autobahnabfahrt Lörrach-Ost über Wallbrunn-, Belchen-, Milka-, Grether- und Tumringerstraße bis zur B 317 führt.
Lärmgeplagte Anwohner
Freiwillig kann die Stadt den Lärm an Kreis- und städtischen Straßen berechnen lassen, sofern dort pro Tag mindestens 8000 Fahrzeuge unterwegs sind und eine Mindestzahl an Anwohnern lebt. Daher hatte der Gemeinderat schon im Jahr 2023 freiwillig für weitere Straßen Tempo 30 wegen Lärmschutz beschlossen. Auch in den aktuellen Sitzungsunterlagen sind Straßen genannt, in denen die Stadt derzeit die Lärmbelastung freiwillig prüfen lässt, entweder wegen 8000 Fahrzeugen pro Tag oder wegen Beschwerden von lärmgeplagten Anwohnern: Dies sind Bahnhofstraße, Brühlstraße Nord, Brühlstraße Süd, Brombacher-, Schwarzwald-, Zeppelin-, Wittlinger-, Schopfheimer- und Mühlestraße sowie die L 138 am Zentralklinikum. Ab April sollen die politischen Gremien über die Fortschreibung des Lärmaktionsplans beraten und im Sommer der Gemeinderat entscheiden, informierte Fachbereichsleiterin Britta Staub-Abt.