Lörracher Verkehrspolitik Damit die Lärmbelastung an Lörracher Straßen sinkt

Regine Ounas-Kräusel
Der Lärm soll weniger belasten. Foto: Beatrice Ehrlich

Aktuell arbeitet die Stadt an der Fortschreibung ihres Lärmaktionsplans. Am Montag erfuhr der Klimabeirat, für welche Straßen die Ausweisung von Tempo 30 zwecks Lärmschutz überprüft wird.

Laut EU-Recht müssen Städte und Gemeinden für stark befahrene Straßen mit mindestens 8200 Fahrzeugen am Tag und einer Mindestzahl an Anwohnern einen Lärmaktionsplan ausweisen und regelmäßig fortschreiben. Dies sei keine freiwillige Aufgabe, sondern Pflicht, betonte Bürgermeisterin Neuhöfer-Avdic im Klimabeirat.

Aus diesem Grund hat die Stadt vor zwei Jahren in etlichen Straßen wegen Lärmschutz Tempo 30 ausgewiesen, was bis heute für Diskussionen sorgt. Verpflichtend ist ein Lärmaktionsplan allerdings nur für Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen. In Lörrach also für A 98, B 317 und innerhalb der Stadt für die L 141, die von der Autobahnabfahrt Lörrach-Ost über Wallbrunn-, Belchen-, Milka-, Grether- und Tumringerstraße bis zur B 317 führt.

Lärmgeplagte Anwohner

Freiwillig kann die Stadt den Lärm an Kreis- und städtischen Straßen berechnen lassen, sofern dort pro Tag mindestens 8000 Fahrzeuge unterwegs sind und eine Mindestzahl an Anwohnern lebt. Daher hatte der Gemeinderat schon im Jahr 2023 freiwillig für weitere Straßen Tempo 30 wegen Lärmschutz beschlossen. Auch in den aktuellen Sitzungsunterlagen sind Straßen genannt, in denen die Stadt derzeit die Lärmbelastung freiwillig prüfen lässt, entweder wegen 8000 Fahrzeugen pro Tag oder wegen Beschwerden von lärmgeplagten Anwohnern: Dies sind Bahnhofstraße, Brühlstraße Nord, Brühlstraße Süd, Brombacher-, Schwarzwald-, Zeppelin-, Wittlinger-, Schopfheimer- und Mühlestraße sowie die L 138 am Zentralklinikum. Ab April sollen die politischen Gremien über die Fortschreibung des Lärmaktionsplans beraten und im Sommer der Gemeinderat entscheiden, informierte Fachbereichsleiterin Britta Staub-Abt.

Die Einschätzungen

Matthias Lindemer (Freie Wähler) hakte nach, ob die Stadt an Kreis- und städtischen Straßen tatsächlich freiwillig über den Lärmschutz entscheiden könne? Bernhard Escher (CDU) wollte wissen, wann die Stadt den „Mumm“ habe, ihre Bürger zu befragen, ob sie flächendeckend Tempo 30 wollten oder ob sie Tempo 30 an manchen Straßen wieder aufheben wollten. Tempo 30 dürfe in Wohngebieten oder wegen Lärmschutz ausgewiesen werden, erklärte Staub-Abt. Flächendeckend für die ganze Stadt sei das rechtlich nicht möglich.

Die Lärmbelastung durch die A98 kam am Montag nicht zur Sprache.

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