Lörracher verurteilt Totschlag-Urteil – Zwei Jahre Entzug, dann voraussichtlich Psychiatrie

Christiane Breuer
Hier wurde in Freiburg verhandelt . Foto: Christiane Breuer

Das Landgericht Freiburg hat einen 35-jährigen Lörracher wegen Totschlags verurteilt.

Um dieses Urteil wurde gerungen: Der Angeklagte, der seine Mutter im Drogenrausch erschlagen hatte, muss für zwei Jahre in eine Entzugseinrichtung und anschließend in die Psychiatrie.

Das Richterkollegium hatte sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Während Oberstaatsanwalt Jürgen Schäfer und der Verteidiger Jan Georg Wennekers am Donnerstag die Unterbringung des Beschuldigten in einer Entzugsklinik beantragt hatten, hält das Gericht eine anschließende Einweisung in die Psychiatrie zur „Gefahrenabwehr“ für notwendig.

Die Tat

Der Vorsitzende Richter Arne Wiemann ging am Freitag noch einmal auf die Tat ein. Der Angeklagte habe im Oktober 2022 große Mengen Amphetamine zu sich genommen und eine paranoid-halluzinatorische Psychose entwickelt. Er habe sich von Kameras beobachtet und verfolgt gefühlt, so Richter Wiemann. Sein ohnehin schlechtes Verhältnis zu seiner Mutter gipfelte in der Wahnvorstellung, sie habe in seiner Wohnung überall Kameras installiert, überwache ihn und verkaufe die Filme im Internet. Der 35-Jährige geriet dadurch sowie durch einen Streit um Geld so in Wut, dass er seine Mutter brutal umbrachte.

Der Zustand

An seiner Täterschaft gebe es keine Zweifel. Auch nicht an seinem Vernichtungswillen. Allerdings habe er in einem Zustand fehlender Steuerungsfähigkeit gehandelt.

Das Gericht hatte nun die Aufgabe, zu prüfen, ob der Zustand des Angeklagten durch einen zweijährigen Entzug so weit gebessert werden könnte, dass von ihm keine „überdauernde Gefährlichkeit“, so der Fachausdruck mehr ausgeht. Dagegen sprach nach Auffassung der Richter die Einschätzung des sachverständigen Psychiaters Dr. Roman Knorr. Er hatte ausgeführt, dass der Angeklagte unbehandelt in kürzester Zeit wieder intensiv Drogen konsumieren und vermutlich auch eine Psychose entwickeln würde, damit sei er potenziell gefährlich. Selbst nach einem zweijährigen Entzug könnte er aufgrund seiner instabilen Persönlichkeit wieder in alte Verhaltensmuster zurückfallen.

Die Schlussfolgerungen

Aus diesen Gründen, so führte der Richter aus, habe das Gericht Zweifel, ob die Unterbringung in einer Drogentherapie im Hinblick auf „Besserung und Sicherung“ ausreichend sei. In diesem Fall sind beide Maßregeln anzuordnen, so schreibt es das Gesetz vor. Der Lörracher stehe im Übrigen allein da, habe schon vorher kein Beziehungsnetz gehabt und sei durch seine Tat nun auch familiär völlig isoliert. Mit einem intakten Umfeld könnte er leichter wieder Tritt fassen.

Worte an den Angeklagten

In einem persönlichen Schlusswort ermahnte der Richter den äußerlich unbeeindruckten Angeklagten, er solle sich „voll in die Therapie reinhängen und aktiv mitmachen“. Nach zwei Jahren werde geprüft, ob er bereit sei für die Rückkehr in die Freiheit. Es liege nun bei ihm. Er habe die Chance bei sehr gutem Verlauf des Entzugs die anschließende Unterbringung in der Psychiatrie zu vermeiden.

Staatsanwalt Schäfer, der am Vortag – „wenn auch mit einem mulmigen Gefühl im Bauch“ - lediglich den Aufenthalt des Angeklagten in der Entzugsanstalt beantragt hatte, sagte nach der Urteilsverkündung, die Richter hätten wohl „auf Nummer sicher gehen“ wollen. Er könne mit dem Urteil gut leben. Hingegen war Verteidiger Wennekers nicht zufrieden. Er habe die Ausführungen des Sachverständigen zur Gefahrenprognose anders verstanden. Er überlegt, ob er gegen das Urteil Revision einlegt.

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