Malsburg-Marzell Bürgerstiftung erwirtschaftet ab 2025 mehr Erlöse

Silke Hartenstein
So soll die Gabionenbank aussehen. Foto: zVg

Der Gemeinderat Malsburg-Marzell will wissen, wie viel Geld zur Verfügung steht, ehe er entscheidet.

Wieviel Geld kann die Bürgerstiftung im laufenden Jahr noch ausgeben? Darum ging es in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Die Auflistung der Erträge aus 2024 und Spenden aus der Bürgerschaft indes war in ihrer Form so, dass etliche Gemeinderäte nicht so recht nachvollziehen konnten, wieviel Geld genau da ist und was davon etwa in die Ertüchtigung von Spielplätzen investiert werden soll. Somit folgte man Hans-Peter Oßwalds Vorschlag, bis zur kommenden Gemeinderatssitzung am 11.November die Auflistung überschaubarer zu gestalten und dann darüber zu entscheiden.

Somit musste auch der Antrag des Männergesangvereins Vogelbach-Malsburg (MGV) bis zur kommenden Sitzung verschoben werden. An einer Seite der 2014 vom MGV auf dem Lindenbückle errichteten Unterstell-, Sitz- und Rastmöglichkeit möchte der Verein zur Feier des 100-jährigen Bestehens eine große Gabionen-Sitzbank errichten. Befüllt mit hiesigem Granit und mit Sitzfläche aus Eichenholz, soll sie künftig bis zu sechs Wanderern einen schönen Aussichts- und Rastplatz bieten. Hierfür beantragt der MGV eine Spende aus der Bürgerstiftung in Höhe von 800 Euro. Insgesamt belaufen sich die Materialkosten auf rund 1950 Euro. Laut dem Gesangverein würde der Bauhof die Bodenplatte unter der Gabionenbank aufbringen und der Verein sämtliche Folge- und Unterhaltungskosten tragen.

Klar ist bereits jetzt, dass dank eines großzügigen Nachlasses der Bürgerstiftung ab dem 1. Oktober 2024 höhere Beträge zur Verfügung stehen werden. Bis dahin, so Bürgermeister Mario Singer auf Anfrage unserer Zeitung, habe das Stiftungsvermögen 85 000 Euro betragen. Nun seien es 565 000 Euro, hierfür seien ein Anwesen plus Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke aus dem Nachlass veräußert worden. Künftig werde die Kombination aus höherem Stiftungsvermögen und wieder gestiegenem Zinsniveau höhere Ausschüttungen ermöglichen.

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