Malsburg-Marzell Ein Haus am Waldrand

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Freie Bauflächen sind in Kaltenbach rar, daher wird ein Grundstück als Bauplatz neu ausgewiesen. Foto: Rolf-Dieter Kanmacher

Gemeinderat: Bauprojekte in Lütschenbach und Kaltenbach

Malsburg-Marzell (kn). Viel bürokratischer Aufwand ist erforderlich, um in der Gemeinde Malsburg-Marzell speziell auch jüngeren Einheimischen Baumöglichkeiten außerhalb von ausgewisenen Baugebieten oder von Baulücken zu erschließen.

Viele der für eine Bebauung ins Auge gefassten Flächen liegen im sogenannten Außenbereich oder sogar in Landschaftsschutzgebieten. Doch erfahren besonders einheimische Bauinteressenten grundsätzlich Unterstützung von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung. So auch in der jüngsten öffentlichen Sitzung, wo es zum wiederholten Mal um den Bebauungsplan „Lüttigen“ in Lütschenbach ging. Mit dem Plan soll der Bau eines Einfamilienhauses im Bestand einer ehemaligen Hofstelle ermöglicht werden.

In ihrem Bericht zur bereits durchgeführten Offenlage erläuterte Planerin Birthe Fischer von der Stadtbau Lörrach, dass von den beteiligten Behörden, die insgesamt sieben Stellungnahmen abgegeben hatten, keine Einwände vorgebracht worden waren, welche die Realisierung des Vorhabens grundsätzlich erschwert oder gar verhindert hätten. Der Gemeinderat beschloss nach dieser Stellungnahme einstimmig den Bebauungsplan „Lüttigen“ und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen. Da auch der Flächennutzungsplan eine entsprechende Änderung erfahren muss, ist die Mitwirkung des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Kandern gefragt.

Zufahrt gesichert

Einen vergleichbaren Sachverhalt erläuterte im weiteren Verlauf Stadtplanerin Melissa Dopf von der Stadtbau Lörrach. Im Ortsteil Kaltenbach besteht danach ebenfalls Bedarf zur Schaffung eines Bauplatzes. Freie Bauflächen seien innerhalb der kleinen Ortslage rar, hieß es in der Erläuterung der Verwaltung. Mit der Ergänzungssatzung „Kaltenbach 5“ soll deshalb die planungsrechtliche Grundlage für ein weiteres Baugrundstück und den Bau eines zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes geschaffen werden. Der Abstand des Gebäudes zum Waldrand beträgt 40 Meter. Wesentliche Einwände seien nach erfolgter Offenlage nicht erforderlich, die Zufahrt über einen gemeindeeigenen Weg gesichert, erläuterte die Planerin. Der erforderliche Beschluss zur Ergänzungssatzung „Kaltenbach 5“, in der auch das Baufenster festgelegt ist, fiel einstimmig.

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