Mehrere Ratsmitglieder, darunter Hanspeter Osswald, Karlheinz Beyerle und Ulrike Richter, betonten, dass das Gremium mehrfach auf einer Überprüfung der ursprünglichen Kalkulation bestanden habe und dadurch eine deutliche Senkung der ursprünglich berechneten Kosten erreicht habe. So konnte in der aktuellen Kalkulation eine Senkung des Abwasserpreises von 5,08 auf 5,01 Euro erreicht werden, nachdem eine Sanierungsmaßnahme dem Bereich „Oberflächenentwässerung“ zugeordnet wurde.
In einer ersten Kalkulation war das Fachbüro sogar noch von kostendeckenden Gebühren in Höhe von 6,26 Euro pro Kubikmeter Abwasser und 5,33 Euro pro Kubikmeter Wasser ausgegangen.
Im Blick darauf, dass bei nicht kostendeckenden Gebühren Zuschüsse gekürzt oder ganz gestrichen werden, gab es zur Gebührenerhöhung keine Alternative. „Man setzt uns so die Pistole auf die Brust”, äußerte Richter ihr Unbehagen bei der Entscheidung. Letztlich verweigerte von den acht anwesenden Ratsmitgliedern, Dierk Kilchling und Manfred Wetzel waren verhindert, nur André Hintenaus seine Zustimmung. Er hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass die interne Leistungsverrechnung für Verwaltungskosten ganz wesentlich den Ausschlag für den Anstieg der Gebühren gegeben habe.
Bei der im Februar vorgelegten Kalkulation war das beauftragte Fachbüro noch von einer kostendeckenden Abwassergebühr von 5,08 Euro pro Kubikmeter ausgegangen – ein Anstieg um 87 Prozent. Die grundsätzliche Neukalkulation war nicht zuletzt aufgrund erheblicher Verluste im Abwasserbereich nach Einführung der neuen Haushaltsrichtlinien (Doppik) erforderlich geworden. Rund 195 500 Euro hatte das Minus allein im Jahr 2020 betragen. Der Gesetzgeber verlangt aber kostendeckende Gebühren.
Abschreibungen sind zu erwirtschaften
Kanderns Stadtkämmerer Benedikt Merkel hatte in der Februarsitzung unter anderem deutlich gemacht, dass nach den gesetzlichen Vorgaben eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungskosten in die Kalkulation einfließen müssten. Nach der aktuellen Kalkulation belaufen sich die Abschreibungen auf 168 000 Euro und die kalkulatorische Verzinsung auf 17 500 Euro.
Weiter lagen der Gebührenkalkulation Personalkosten von 72 900 Euro, Unterhaltskosten von 97 500 Euro und Bewirtschaftungskosten von 54 600 Euro zu Grunde.
Die interne Leistungsverrechnung für Verwaltungsleistungen (einschließlich Steuerungsleistungen) war in die Kalkulation deutlich abgesenkt mit noch 45 000 Euro eingeflossen, nachdem der Gemeinderat auf eine Überprüfung gedrängt hatte. Die Bauhofleistungen gingen mit 30 000 Euro ein. Die Erstattung an die Stadt Kandern, welche unter anderem die Wasser- und Abwasserabrechnung übernimmt, ist mit 9400 Euro veranschlagt. Die Klärschlammentsorgung kostet jährlich 15 000 Euro. Als nachteilig für die Kostenberechnung hatte Merkel auch bezeichnet, dass die sinkende Einwohnerzahl und eine entsprechend sinkende Wasserabnahmemenge die Berechnung negativ beeinflussten.