Wesentlich einfacher war die Entscheidung über den geplanten Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im kleinsten Ortsteil der Gemeinde, im Käsacker. Da das Vorhaben teilweise im bestehenden Flächennutzungsplan liegt und zwischen der bestehenden und geplanten Bebauung weniger als 80 Meter liegen, kann das Grundstück aus Sicht der Verwaltung als Baulücke angesehen werden. Auch liege zwischenzeitlich ein entsprechend positiver Vorbescheid des Landratsamts vor.
Ganz eindeutig war die Meinung der Ratsmitglieder zum geplanten Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten in Vogelbach. Das Vorhaben liegt nach Auffassung der Verwaltung zwar auf einem Grundstück zwischen zwei bestehenden Bebauungen, aber dennoch im Außenbereich. Sofern das Vorhaben in Richtung Nord-Ost verschoben werden würde, könne aber seitens der Gemeinde eine Baulücke unterstellt werden.
Dieser Auffassung schloss sich der Gemeinderat jedoch nicht an. „Mehr umliegende Bebauung geht nicht“, sagte Dierk Kilchling. Hintenaus sah das geplante Gebäude als „regelrecht umzingelt“ an. Auch beurteilte Albert Gothe die vorgesehene Lage als „besser für das Ortsbild“. Beyerle sprach von einem grundsätzlich „großzügigen Umgang mit Baulücken“ in der Vergangenheit, und Manfred Wetzel unterstrich, man sollte alles tun, was in „unserer Macht steht“, um das Vorhaben in der geplanten Form zu ermöglichen.