Malsburg-Marzell Großzügiger Umgang mit Baulücken

Rolf-Dieter Kanmacher
Blick auf Käsacker, die kleinste Ansiedlung im oberen Kandertal. Foto: Rolf-Dieter Kanmacher

Gemeinderat: Außenbereich oder nicht / Ratsmitglieder wollen Neubau von Wohnhäusern ermöglichen  

Bauangelegenheiten machten den Schwerpunkt der Beratungspunkte der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Montagabend im Bürgerhaus Edenbach aus. Dabei blieb das Gremium seiner bewährten Linie treu, durch gezielte Lösungen einheimischen Bauinteressenten das Bauen zu ermöglichen.

Von Rolf-Dieter Kanmacher

Malsburg-Marzell. Bei dieser Tagesordnung war es nicht verwunderlich, dass vor allem Bauinteressenten oder auch Anlieger der Projekte unter den Zuhörern waren.

Die Frage „Außenbereich oder nicht“ beschäftigte Verwaltung und Ratsmitglieder gleich mehrfach. So liegt nach den Ausführungen von Verwaltungsmitarbeiter Florian Leisinger eine zur Bebauung vorgesehene Fläche zwar im Außenbereich, schließt aber an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an. Teilweise werde im Flächennutzungsplan die zur Bebauung vorgesehene Fläche als „gemischte Baufläche“ dargestellt.

Vorgesehen war die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich „Kaltenbach 5“ sowie die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Nach Anhörung der Forstbehörde habe sich jedoch ergeben, dass die Bauinteressenten einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Grundstücksnutzung mit den Eigentümern eines benachbarten Waldgrundstücks schließen müssten. Da die Zustimmung des Eigentümers bis zur Sitzung noch nicht vorlag, wurde die Entscheidung vertagt. Mehrere Ratsmitglieder, darunter Karlheinz Beyerle und André Hintenaus, unterstrichen ihre Auffassung, durch Zustimmung „ein positives Zeichen“ für die Realisierung der Maßnahme zu setzen.

Wesentlich einfacher war die Entscheidung über den geplanten Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im kleinsten Ortsteil der Gemeinde, im Käsacker. Da das Vorhaben teilweise im bestehenden Flächennutzungsplan liegt und zwischen der bestehenden und geplanten Bebauung weniger als 80 Meter liegen, kann das Grundstück aus Sicht der Verwaltung als Baulücke angesehen werden. Auch liege zwischenzeitlich ein entsprechend positiver Vorbescheid des Landratsamts vor.

Ganz eindeutig war die Meinung der Ratsmitglieder zum geplanten Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten in Vogelbach. Das Vorhaben liegt nach Auffassung der Verwaltung zwar auf einem Grundstück zwischen zwei bestehenden Bebauungen, aber dennoch im Außenbereich. Sofern das Vorhaben in Richtung Nord-Ost verschoben werden würde, könne aber seitens der Gemeinde eine Baulücke unterstellt werden.

Dieser Auffassung schloss sich der Gemeinderat jedoch nicht an. „Mehr umliegende Bebauung geht nicht“, sagte Dierk Kilchling. Hintenaus sah das geplante Gebäude als „regelrecht umzingelt“ an. Auch beurteilte Albert Gothe die vorgesehene Lage als „besser für das Ortsbild“. Beyerle sprach von einem grundsätzlich „großzügigen Umgang mit Baulücken“ in der Vergangenheit, und Manfred Wetzel unterstrich, man sollte alles tun, was in „unserer Macht steht“, um das Vorhaben in der geplanten Form zu ermöglichen.

Die Zustimmung des Gemeinderats zum ursprünglich geplanten Vorhaben erfolgte einstimmig. Die abschließende Entscheidung liege aber beim Landratsamt, wurde betont.

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