Malsburg-Marzell Keine Leistung, keine Gebühr

Weiler Zeitung
Eltern, die ihre Kinder während des Lockdowns zu Hause betreuen, müssen für diese Zeit in Malsburg-Marzell auch keine Gebühren bezahlen. Das hat jetzt der Gemeinderat beschlossen.Foto: sba Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Nur die Notbetreuung muss bezahlt werden

Malsburg-Marzell (ag). Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, müssen auch keine Kindergartengebühren bezahlen. Einstimmig hat jetzt der Gemeinderat beschlossen, dass die bereits eingezogenen Gebühren für Dezember und Januar zurückerstattet beziehungsweise später verrechnet werden.

Seit Mitte Dezember findet in den Kindertagesstätten im Land wegen des Lockdowns nur noch eine Notbetreuung für beruflich unabkömmliche Eltern statt.

Im oberen Kandertal ist davon die evangelische Kindertagesstätte „Schwalbennest“ in Marzell betroffen. Die nun beschlossenen Rückzahlungen summieren sich für Dezember auf 7354 Euro und für Januar mit mehr Kindern in der Notbetreuung auf 7074 Euro. Der Schaden dürfte sich für die Gemeinde dennoch im Rahmen halten. Denn es gibt Signale der Landesregierung, sich mit 80 Prozent an den Unkosten zu beteiligen.

„Wenn wir keine Leistung erbringen, können wir auch keine berechnen“, war die Sache für Hans-Peter Oßwald klar. Anders herum soll die Leistung, die abgerufen wurde, auch berechnet werden, will heißen, dass die Notbetreuung bezahlt werden muss.

Die Gebühren für Dezember und Januar wurden vom Verwaltungsamt der evangelischen Kirche bereits eingezogen, unabhängig davon, ob eine Betreuung im Lockdown in Anspruch genommen wurde oder nicht. Florian Leisinger von der Gemeindeverwaltung schlug in der öffentlichen Sitzung vor, die Einziehung der Gebühren für Februar gleich von vorne herein auszusetzen. Denn auch die Kindergärten bleiben vorerst noch geschlossen.

Obwohl für die Gemeinde weiterhin Personalkosten anfallen, war der Erlass der Kindergartengebühren im Ratsrund unstrittig.

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