Laut der Anfrage sollten in einem Bereich auf der „Häferen“ auf einem Grundstück in exponierter Lage vorhandene Flächen, die aktuell als Garagen und Stellplätze genutzt werden, zukünftig für den Bau des Mehrfamilienhauses verwendet werden. Das Baugrundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Außerdorf II, der aufgestellt wurde, um zwei Bauvorhaben zu realisieren und diesen Bereich im Außerdorf abzurunden.
Man dürfe auf keinen Fall eine Bebauung in diesem Bereich prinzipiell ablehnen, war die überwiegende Meinung im Gemeinderat, aber vor einer Entscheidung seien weitergehende Informationen erforderlich. Auch müsse die Stellplatzfrage gerade bei einem Mehrfamilienhaus zufriedenstellend gelöst werden.