Malsburg-Marzell Notlage bei den Landwirten

Weiler Zeitung

Gemeinderat: Futtermangel aufgrund der langen Trockenheit / Zukäufe sind teuer

In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Malsburg-Marzell meldete sich Gemeinderätin Ulrike Richter (SPD) mit einem brisanten Thema zu Wort. Sie berichtete, dass nach ihrem Kenntnisstand in letzter Zeit immer mehr kleinere sowie Nebenerwerbslandwirte aus der Berggemeinde in Not gerieten.

Von Rolf Rhein

Malsburg-Marzell. Die lang anhaltende Trockenzeit dieses Sommers habe bewirkt, dass ein eklatanter Futtermangel den Rinderzüchtern große Probleme bereite, erklärte sie. Viele Landwirte stünden bereits vor der Entscheidung, Futter zuzukaufen, was sie sich bei einem Preis von 70 Euro pro Heuballen jedoch gar nicht leisten könnten, oder die Tiere zu schlachten. In jedem Fall sei damit den Landwirten die Existenzgrundlage entzogen und weite Teile der Landwirtschaft im oberen Kandertal stünden vor dem Aus mit unabsehbaren Folgen.

Ulrike Richter bat um Vorschläge, wie hier schnell Abhilfe geschaffen werden könne. Außer der Anregung, die Fördertöpfe des Landes in Anspruch zu nehmen, kam aber nicht viel.

Fördergelder erst wieder im Spätherbst

Bürgermeister Mario Singer erteilte einem als Zuhörer anwesenden Landwirt das Wort. Der Großbauer bestätigte die Einlassung der Gemeinderätin in allen Punkten. Ergänzend fügte er noch an, dass der Vorschlag, die Fördertöpfe des Landes in Anspruch zu nehmen, zwecklos sei. „Die Fördergelder fließen in Deutschland erst wieder im Spätherbst und bis dahin sind unsere Tiere längst verhungert oder geschlachtet“, so seine Auskunft. Wieso in allen anderen EU-Ländern die Auszahlung der Fördergelder in solchen Fällen vorgezogen werde nur nicht im „ach so reichen Deutschland“, sei ihm ein Rätsel, machte der Landwirt seinem Ärger weiter Luft.

Bürgermeister Singer hat sich zwischenzeitlich an den Landtagsabgeordneten Patrick Rapp (CDU) mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Die Antwort des Abgeordneten lautete, Hilfe könne laut Gesetz erst gewährt werden, wenn der Schadensfall eingetreten ist.

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