Auzinger wies besonders auf die hochwertigen Hochstamm-Obstbäume angrenzend an das Baugebiet hin. Sie sollen nach Möglichkeit erhalten oder zumindest ersetzt werden, sofern eine Fällung in Einzelfällen nicht zu vermeiden ist. Im Umweltbericht wird darüber hinaus empfohlen, das Oberflächenwasser möglichst vor Ort in eine belebte Bodenschicht versickern zu lassen. Bodenumlagerungen und der Anteil der befestigten Fläche sind so gering wie möglich zu halten, heißt es.
Ein anderes Anliegen kam aus den Reihen des Gemeinderats. Der störte sich bei den Festsetzungen für den Neubau an dem Passus, dass Dacheinschnitte nicht zulässig sind. Dieser Punkt wurde aus der Satzung ersatzlos gestrichen, so dass Dacheinschnitte nun möglich wären.
Einstimmig wurde im Anschluss die Offenlage der Ergänzung zur Abrundungssatzung „Käsacker“ beschlossen. Die Träger öffentlicher Belange und auch Privatpersonen haben nun bald die Möglichkeit, Einwände vorzubringen, die dann abgewogen werden.