Malsburg-Marzell Rückfragen zur Windkraft Blauen

Rolf-Dieter Kanmacher
Die Außenbereichssatzung betrifft den Bereich „Lausbühl“ in Malsburg. Foto: Kanmacher

Gemeinderat: Außenbereichssatzung für Malsburg / Neubau-Haus und Gebäudeerweiterung gewünscht

Einstimmig hat der Gemeinderat Malsburg-Marzell am Montag die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich „Lausbühl“ in Malsburg beschlossen. Dadurch soll der Bau eines Einfamilienhauses ermöglicht und Erweiterungsmöglichkeiten für die bereits bestehenden vier Wohnhäuser geschaffen werden.

Von Rolf-Dieter Kanmacher

Malsburg-Marzell . Jonas Laub von der Stadtbau Lörrach erläuterte in der Sitzung die Grundlagen für den Erlass der Satzung: Es sei im betreffenden Bereich bereits eine Wohnbebauung vorhanden, was die Zulassung wesentlich erleichtere. Grundlegendes Ziel der Außenbereichssatzung sei die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Die Satzung schaffe durch größere Baufenster auch Spielraum für Erweiterungen der bestehenden Gebäude.

Erlaubt sind im Satzungsbereich zwei Vollgeschosse, der geplante Neubau soll über einen bereits bestehenden Feldweg erschlossen werden. Analog zu einem Bebauungsplan seien Umweltbelange und Artenschutz zu prüfen: Hierfür habe die Firma Kunz GaLaPlan bereits entsprechende Fachgutachten erstellt, nach deren Ergebnis stehe der geplanten Bebauung nichts im Wege.

Sachstandsbericht Windkraft Blauen

Zum aktuellen Stand des Windkraft-Projekts fragte Ratsmitglied Patrick Leuger in der Sitzung nach. Bürgermeister Mario Singer verwies dazu auf eine Gesprächsrunde des Vereins Bürgerwindrad Blauen und der EWS Schönau mit den Bürgermeistern der benachbarten Gemeinden, die kürzlich stattgefunden hat. Genaueres, beispielsweise über Zahl und Lage der geplanten Anlagen, ließe sich aber noch nichts sagen. Gesprochen wurde in der Sitzung von vier Windkraftanlagen. Mögliche Standorte liegen auf Flächen des Staatsforsts.

Ratsmitglied Dierk Kilchling bemerkte, dass diese nach seiner Kenntnislage mehrheitlich im Bereich Marzell liegen würden. Bürgermeister Singer sagte zu, das Gremium unverzüglich zu informieren, wenn Genaueres bekannt sei. In früheren Meldungen war zu lesen, dass die Genehmigungsanträge 2024 gestellt werden sollen.

Der Verein selbst hat am 13. Dezember per Internet folgende Meldung veröffentlicht: Mit unserem Planungsbüro Altus AG haben wir Ende November bei um die null Grad Celsius und wechselhaftem Wetter eine erste Begehung aller potenziellen Standorte durchgeführt. Mögliche Aufstellflächen waren über Windanalysen und ersten Abschätzungen zur Schallschutz und optischer Wirkung auf umliegende Bebauungen vorausgewählt.

Ziel der Begehung war es jetzt, diese potenziellen Aufstellorte genauer zu untersuchen. Neben der nötigen Fläche für das Windradfundament und für den Kran ging es dabei auch um die Zuwegung. Denn der Eingriff in die Landschaft soll so minimal wie möglich ausfallen.

Die Fachleute von Altus hatten spezielle Karten mit den Gewässerschutzzonen und Naturschutzzonen mitgebracht, sodass eine fundierte Untersuchung möglich war, heißt es weiter. Nun geht es in die weitere Feinarbeit, bei der sämtliche Aspekte genaustens untersucht und die Realisierungsmöglichkeit sowie dazu notwendige Investitionen bewertet werden.

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