Malsburg-Marzell Steuersätze werden neu bestimmt

Silke Hartenstein
Die Grundsteuerbescheide stehen an. Foto: Markus Adler

Der Gemeinderat Malsburg-Marzell hat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer festgelegt.

Der Gemeinde geht es so wie vielen anderen Gemeinden: Auch wenn die Datensätze für die ab Neujahr 2025 geltenden Grundsteuern A und B noch nicht vollständig vorliegen, musste die Gemeinde die neuen Hebesätze festlegen.

Andernfalls könne man 2025 die Grundsteuerbescheide nicht rechtzeitig abschicken, sagte Finanzverwalterin Wanda Koger. Den neuen Hebesätzen stimmten alle Gemeinderäte zu. Die neuen Hebesätze müssen aufkommensneutral sein, lautet die Vorgabe.

2024 kamen über die Grundsteuer A beim bisher geltenden Hebesatz von 410 Prozent rund 15 015 Euro herein. 2025 wird dieser Hebesatz auf 600 Prozent erhöht, was der Gemeindekasse voraussichtlich 15 150 Euro bringt.

Der Städte- und Gemeindetag, erklärte Koger, empfehle den Kommunen, für alle Fälle einen kleinen Puffer einzurichten. Der Grund für die kräftige Erhöhung: Ab 2025 müssen Wohnhäuser aus land- oder forstwirtschaftlichen Flächen heraus genommen werden, für die Gebäude gilt dann die Grundsteuer B. „Wir werden sehr viel weniger Einnahmen aus Grundsteuer A haben“, sagte Koger dazu, in Kandern werde der Hebesatz sogar verdoppelt.

Die Grundsteuer B gilt für bebaute und bebaubare Grundstücke sowie Gebäude. Hier bringt der alte Hebesatz von 390 Prozent im laufenden Jahr rund 233 500 Euro Einnahmen. So viel wird es auch mit dem neuen, niedrigeren Hebesatz von 360 Prozent sein.

Zum Baden-Württemberger Modell der Grundsteuerreform sagte Dierk Kilchling: „Gerecht ist das nicht“. Künftig würden die Eigentümer von Gebäuden mit großen Flächen stärker belastet als bisher. Zum Glück, sagte Kilchling, seien die Grundstückspreise in Malsburg-Marzell aufgrund der Lage eher niedrig: „Sonst gäbe es ein böses Erwachen“.

Eine tatsächliche Auswertung der Grundsteuerhebesätze kann laut Kogers Einschätzung erst Mitte 2025 endgültig abgeschlossen werden, zumal die Vielzahl der Widersprüche gegen die Einheitswertbescheide beim Finanzamt noch abgearbeitet werden müssen. Die Gewerbesteuer bleibt mit einem Hebesatz von 380 Prozent gleich hoch, hieß es am Montagabend.

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