Maulburg / Zell B 317 an zwei Stellen gesperrt

Markgräfler Tagblatt
B 317 bei der Anschlussstelle Maulburg-Ost. Foto: Harald Pflüger

Verkehr: Arbeiten sind in den Osterferien geplant / Verschiebung möglich

Landkreis Lörrach / Maulburg /Zell  -   Die B 317 wird in den kommenden Wochen an zwei Stellen teilweise gesperrt: Ende März bereits an der Grendelkurve bei Zell, Anfang April dann bei Maulburg

Sperrung bei Zell

Für Felsräumungsarbeiten wird die B 317 im Bereich Grendelkurve bei Zell ab Montag, 30. März, bis Freitag, 3. April, halbseitig gesperrt. Der Wechselverkehr wird über eine Ampelanlage geregelt. 

Mit der Maßnahme werden die im vergangenen Jahr begonnenen Arbeiten fertiggestellt. Das Landratsamt Lörrach bittet um Verständnis für die aufkommenden Behinderungen.

Sperrung bei Maulburg

In den Osterferien wird die B 317 zwischen den Anschlussstellen Maulburg-Mitte und Maulburg-Ost auf einer Länge von 1,5 Kilometern saniert.Dafür muss die Bundesstraße von Montag, 6. April, 6 Uhr, bis voraussichtlich Donnerstag, 9. April, 18 Uhr, gesperrt werden, teilt das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mit.  Der Verkehr werde in dieser Zeit über die Ortsdurchfahrt Maulburg umgeleitet. Während der gesamten Bauzeit sei Maulburg ohne größere Einschränkungen zu erreichen, so das Regierungspräsidium.

Folgende Umleitungen sind geplant: Auf der B 317 aus Richtung Lörrach/Steinen kommend in Richtung Schopfheim/Zell wird der Verkehr an der Anschlussstelle Maulburg-Mitte abgeleitet und über Hauptstraße, Kreisverkehrsplatz-West, Blostweg über die Anschlussstelle Maulburg-Ost wieder auf die B 317 geführt.

Der Verkehr aus Schopfheim/Zell in Fahrtrichtung Steinen/Lörrach wird an der Anschlussstelle Maulburg Ost abgeleitet und dann über die L 139, Kreisverkehr-Ost, Blostweg, Kreisverkehr-West und Hauptstraße an der Anschlussstelle Maulburg-Mitte wieder auf die B 317 geleitet.

Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die dringend notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Umwege und Behinderungen. Es weist darauf hin, dass die Bauzeiten nur bei passender Witterung einzuhalten seien.

Sollte die Maßnahme witterungsbedingt nicht zum genannten Zeitraum stattfinden können, sollen die Bauarbeiten um eine Woche (14. bis 19. April) verschoben werden.

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