Von Christoph Schennen
Sicherheit: Gemeinderat beschließt Kostenersatz-Satzung / Christian Leszkowski (SPD) äußert Kritik
Von Christoph Schennen
Maulburg (chs). Der Gemeinderat hat die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Maulburg beschlossen. Sie tritt im Januar in Kraft.
Sie regelt nicht nur, wer den Feuerwehreinsatz bezahlen soll, sondern auch die Höhe der Aufwandsentschädigung. Christian Leszkowski (SPD) äußerte Kritik daran. Laut Kostenersatzverzeichnis bekommt ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann 7,47 Euro pro geleistete Stunde. Das gilt auch für Brandsicherheitswachen – ausgenommen ist dabei die Alemannenhalle. Leszkowski sagte, der Satz sollte sich am aktuellen Mindestlohn von zwölf Euro orientieren.
Detaillierte Vorgaben
Die Verwaltung kann ihn aber nicht einfach so festlegen. „Im Feuerwehrgesetz gibt es sehr detaillierte Vorgaben, wie die kostenpflichtigen Einsätze der Feuerwehr abzurechnen sind“, teilte Rechnungsamtsleiter Ingo Röslen auf Anfrage mit. Nur Aufwendungen, die direkt mit einer Person in Verbindung stehen wie Dienstkleidung, Fortbildungen und ärztliche Untersuchungen dürften in die Kalkulation eingerechnet werden. Röslen wies auch darauf hin, dass die Verwaltung genau genommen keine „ehrenamtliche Entschädigung pro Einsatzstunde“ leiste, sondern eine pauschale Jahresentschädigung an Funktionsträger zahle.
Deutliche Diskrepanz
„Eine ehrenamtliche Einsatzstunde beim Ansatz aller Ausgaben und den tatsächlichen Jahreseinsatzstunden pro Person kostet eigentlich um die 60 Euro“, verdeutlicht Röslen die Diskrepanz zwischen dem Betrag, den ein Feuerwehrmann bekommt und dem Betrag, den ein Feuerwehrmann eigentlich bekommen müsste.