Maulburg Sportanlagen sind weiterhin nurfür Vereine zugänglich

Markgräfler Tagblatt

Corona: Lockerungen eröffnen mehr Möglichkeiten / Kapazitätsgrenzen festgelegt

Lockerungen der Corona-Verordnung eröffnen zwar mehr Sportmöglichkeiten, in Maulburg sind die Sportanlagen aber weiterhin nur für Vereine zugänglich.

Maulburg. Nach dem Freiluft- ist seit dieser Woche auch Hallensport unter strengen Auflagen wieder möglich. Oberstes Ziel bleibt, eine neue Infektionswelle zu verhindern. Daher hat die Gemeinde entschieden, dass die Sportanlagen in Maulburg weiterhin nur für den Vereinssport zugänglich sind. So können Vereine seit dem 2. Juni für ihren Trainings- und Übungsbetrieb neu die Halle sowie weiterhin den Kunstrasenplatz, die Outdoor-Geräte, den Rasenplatz (entsprechend nach Aushang), die Tartanbahn und das Sportplatzsegment nach den zulässigen Platz- und Personenkapazitäten benutzen. Der Zugang des Bolzplatzes bleibt vorerst untersagt, heißt es dazu auf der Website der Gemeinde.

Die Inanspruchnahme der Sportanlagen kann ausschließlich unter Beachtung der in der Corona-Verordnung genannten Infektionsschutzvorgaben erfolgen. Die Pflicht zur Einhaltung obliegt den Vereinen.

Da die Ortspolizeibehörde Infektionsketten nachvollziehbar dokumentieren muss, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem ist von den Vereinen eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.

Auf der Anmeldung für die Nutzung der Sportanlagen der Gemeinde Maulburg sind Datum, Uhrzeit, Vor- und Nachname (der Sportler), Anschrift inklusive Training, Grund des Zutritts (zur Sportanlage) und die genutzte Fläche zu dokumentieren.

Auf ihrer Homepage gibt die Gemeinde auch die maximale Belegungszahl der Sportanlagen an. So kann unter anderem der Kunstrasenplatz von maximal 20 Personen, die Tartanbahn von maximal 15 Personen, der Rasenplatz von maximal 30 Personen und die Sporthalle (nur Hallenbereich) von maximal zwei Gruppen á zehn Personen (bei getrennten Hallenbereichen) genutzt werden. Die Outdoorgeräte sind maximal zwei Personen zugänglich.

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