Medikamente Rabatte mit Nebenwirkungen

Regine Warth
Medikamententausch fördert die falsche Einnahme. Foto: dapd

Andere Verpackung, andere Farbe, anderer Hersteller: Millionen Deutsche müssen damit rechnen, vom Apotheker nicht mehr ihr gewohntes Medikament zu bekommen. Grund sind neue Rabattverträge. Doch die haben Folgen, sagen Experten – auch gesundheitliche.

Stuttgart - Die ältere Dame, die an der Theke der Degerlocher Apotheke steht, ist verunsichert: Sie wollte ihre Blutdruck senkenden Medikamente abholen, bekommt aber von der freundlichen Apothekerin statt der gewohnten Packung eine ganz andere ausgehändigt. Der Wirkstoff und die Dosierung des neuen Medikaments sind zwar gleich, aber der Name ist neu für die Frau, und die Tabletten sehen anders aus. Der Grund für den Wechsel: Ihre Krankenkasse hat neue Rabattverträge mit den Medikamentenherstellern geschlossen. Jetzt dürfen der Versicherten beispielsweise nur noch Blutdruck senkende Mittel einer bestimmten Firma ausgehändigt werden.

Sie erlebe das nicht zum ersten Mal, sagt die Kundin. Seit 2007, also seitdem es der Gesetzgeber den Krankenkassen erlaubt, mit Pharmazieunternehmen Preisnachlässe auf Arzneimittel zu vereinbaren, nimmt sie alle paar Monate andere Pillen gegen ihr Blutdruckleiden ein. „Ich bin viel misstrauischer geworden“, sagt die 75-Jährige. Sie schaue sich die Wirkstoffangaben inzwischen genauer an – „ob es auch wirklich keinen Unterschied gibt“.

Apothekern sind die Hände gebunden

Das Misstrauen kennen die Mitarbeiter der Degerlocher Apotheke zu gut: „Doch uns sind die Hände gebunden“, sagt die Apothekerin. Sie darf Patienten nur noch die Arznei desjenigen Herstellers geben, mit dem seine Versicherung den Rabattvertrag ausgehandelt hat – und das sind mittlerweile sehr viele: Laut dem Deutschen Apothekerverband (DAV) gelten seit dem 1. Januar 2013 unter anderem Rabattverträge der IKK Classic über etwa 150 Wirkstoffe. Zum 1. Februar würden mehr als 40 Betriebs- und Innungskrankenkassen ihre Versicherten mit neuen Rabattarzneimitteln für mehr als 150 Wirkstoffe versorgen. Ebenfalls zum 1. Februar habe die Techniker Krankenkasse Rabattverträge für mehr als 20 Wirkstoffe abgeschlossen.

Für welchen Versicherten welcher Wirkstoff von welchem Anbieter zur Verfügung steht, müssen die Apotheker im Blick haben. Das ist leichter gesagt als getan: Der Kunde gibt sein Rezept ab, der Apotheker tippt die Nummer der Krankenversicherung ein sowie den Namen des vom Arzt verschriebenen Medikaments. Besteht für das verordnete Arzneimittel ein Rabattvertrag, wird dies angezeigt. Andernfalls werden statt des Medikaments, das auf dem Rezept steht, wirkstoffgleiche Alternativen aufgelistet, für das die Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat.

Der Austausch verunsichert manche Kunden

Eine Ausnahme darf der Apotheker nur vornehmen, wenn der Arzt aus medizinischen Gründen einen Austausch ausschließt – und dies auch auf dem Rezept so vermerkt hat. Oder aber die Apotheker sehen angesichts der verunsicherten Kunden die Arzneimittelsicherheit in Gefahr.

Denn die Diskussionen in der Apotheke können auch mit dem Abbruch der ärztlichen Therapie durch das Absetzen der Medikamente enden. Mangelnde Therapietreue, im Fachjargon „Non-Compliance“ genannt, ist eine der gefürchteten Nebenwirkungen der Rabattverträge, wie Studien zeigen.

„Vor allem alte Menschen haben oft große Probleme, sich zu merken, wann sie welches ihrer vielen Medikamente einnehmen müssen“, sagt Ralf Lobmann, Ärztlicher Direktor der Geriatrischen Klinik am Bürgerhospital Stuttgart. „Sie orientieren sich bei der Einnahmezeit meist an Farbe oder Form der Pillen.“

Gerät diese Ordnung durcheinander, weil etwa das Generikum für die Herzerkrankung anders aussieht, kann das schwerwiegende Folgen haben: „Vor allem, wenn sich die unterschiedlichen Pillen des Patienten zu sehr ähneln und es bei der Einnahme zu Verwechslungen und damit zu Fehldosierungen kommen kann.“

Zudem wirkt ein wirkstoffgleiches Präparat nicht immer identisch: Denn die Hilfsstoffe, die zusätzlich zum Wirkstoff in einem Arzneimittel enthalten sind, können von Hersteller zu Hersteller variieren. „Nicht alle Patienten vertragen das Austauschmedikament daher so gut wie das alte Medikament“, sagt Lobmann.

Wechsel zu Rabatt-Arzneimitteln kann gefährlich werden

Für Medikamente, bei denen es auf die genaue Dosierung ankommt, wie etwa bei Schilddrüsenerkrankungen, Epilepsie oder Diabetes, kann der Wechsel zu einem Rabatt-Arzneimittel sogar gefährlich werden. Denn die unterschiedlichen Hilfsstoffe in den Medikamenten können bei manchen Patienten die Wirkstoffkonzentration im Blut beeinflussen, warnt Lobmann. Meist verschreibt der Arzt daraufhin eine andere Dosis. Doch kaum hat sich der Körper des Patienten auf die neuen Generika eingestellt, handelt die Krankenkasse neue Rabattverträge aus, und wieder erhält der Patient ein ganz anderes Präparat – so fangen die Probleme von vorne an.

Deshalb haben Ärzte wie Ralf Lobmann große Vorbehalte gegenüber Rabattverträgen: „Weil wir nur noch bedingt in der Hand haben, welches Medikament wir verschreiben.“ Es sei ja richtig, dass die Krankenkassen anhand von Medikamentenpreisen entscheiden, welche Hersteller sie an sich binden. „Aber der Handel um Rabatte sollte nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“

Und diese wehren sich kaum, wenn sie stets aufs Neue ein Austauschpräparat bekommen. So mancher Apotheker hofft zwar insgeheim, dass sich immer mehr Kunden bei den Krankenkassen beschweren. Doch noch ist der Widerstand zu gering, als dass er eine Veränderung bewirken könnte – das glaubt auch die Degerlocher Apothekerin. Ihre Kunden werden sich weiter auf Austauschpräparate einstellen müssen und die Apotheker auf noch mehr Beratungsbedarf. „Es ist doch so, dass wir es sind, die das Vertrauen der Patienten in die Medikamentierung wieder herstellen müssen“, sagt sie.

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