Abstimmung im Bundestag
Die Fraktionen bereiteten am Montag die Sitzung des Bundestages vor. Zum Teil sollte es auch eine Probeabstimmung geben. Union, SPD und Grüne haben zusammen 31 Abgeordnete mehr, als sie für die Zweidrittelmehrheit brauchen. Problematisch ist, dass die Frage noch vom alten Bundestag entschieden werden soll - also auch von vielen Abgeordneten, die dem neuen Parlament gar nicht mehr angehören werden und sich daher unter Umständen weniger an die Fraktionsdisziplin gebunden fühlen.
So kündigte der ehemalige CDU-Generalsekretär Mario Czaja bereits an, dass er das Finanzpaket im Bundestag nicht mit absegnen werde. Die Grundgesetzänderung sei "nicht generationengerecht, und die Begründungen, die dafür herangezogen werden, sind nicht redlich", sagte der scheidende Berliner Bundestagsabgeordnete dem Nachrichtenportal "The Pioneer".
Bei einer Probeabstimmung in der Grünen-Fraktion gab es nach Angaben aus Teilnehmerkreisen eine Enthaltung und eine unentschiedene Person. Die Abgeordnete Canan Bayram kündigte ein Nein an. "Wir schränken künftige Parlamente mit dem Schuldenpaket in ihren Möglichkeiten zu stark ein", sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine kleine einstellige Zahl an Abgeordneten war krank.
Führung der Unions- und SPD-Fraktion zuversichtlich
Die Spitze der Unionsfraktion gibt sich trotzdem optimistisch. Partei- und Fraktionschef Merz ging davon aus, dass die Fraktion bis auf ein paar Abgeordnete - "weniger als eine Handvoll" - für die Grundgesetzänderungen stimmen werde. "Ich glaube, wir haben die Kritiker überzeugt. Es gibt zwei oder drei, die bei ihrer Entscheidung bleiben wollen, morgen nicht zuzustimmen", sagte er nach einer Sitzung der CDU/CSU-Fraktion. Auch SPD-Fraktionschef Lars Klingbeil verbreitete nach einer Sitzung der Fraktion Zuversicht. Derzeit sei der Stand, dass von den 207 SPD-Abgeordneten einer krankheitsbedingt fehlen und es eine Nein-Stimme geben werde, berichtete er. Es würden jedoch noch Gespräche geführt mit dem Ziel, "dass wir da noch besser werden als SPD-Fraktion".
Grünen-Spitze wirbt um Zustimmung
Die Grünen-Spitze warb um Zustimmung zu dem gefundenen Kompromiss. Durch die Verhandlungen der Grünen-Fraktionsspitze mit Union und SPD sei das Paket besser geworden, sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck am Rande eines Treffens mit den EU-Energieministern in Brüssel. "Es sind wichtige Vereinbarungen erzielt worden."
Es sei eine "Frechheit gewesen, dass man der deutschen Öffentlichkeit ein Infrastrukturpaket als zusätzliche Maßnahmen hat verkaufen wollen und in Wahrheit nur die eigenen Wahlgeschenke damit finanzieren wollte". Das sei aber abgewendet worden, das Paket sei nun "gut oder gut genug", sagte Habeck.
Abstimmung im Bundesrat
Im Bundesrat sind 46 der 69 Stimmen für die Grundgesetzänderungen nötig. Landesregierungen, an denen nur CDU, SPD und Grüne beteiligt sind, kommen auf 41 Stimmen. Zusammen mit den sechs Stimmen aus Bayern wäre die Zweidrittelmehrheit gegeben. Am Abend sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) bei einem gemeinsamen Statement mit Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl in der Staatskanzlei in München, dass Bayern zustimmen werde. Darauf hätten sich CSU und Freie Wähler in einer Sitzung des Koalitionsausschusses verständigt.
Julia Klöckner soll neue Bundestagspräsidentin werden
Acht Tage vor der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages fiel bereits eine wichtige personelle Vorentscheidung: Die CDU/CSU-Fraktion nominierte ihre wirtschaftspolitische Sprecherin Julia Klöckner einstimmig für das Amt der Bundestagspräsidentin. "Julia Klöckner kann auf eine ausgeprägte, langjährige parlamentarische Erfahrung zurückgreifen", sagte Merz über die frühere Bundeslandwirtschaftsministerin.
Diese betonte, der Bundestag müsse Respekt und Würde zeigen und Vorbild für die Gesellschaft sein. "Wenn nicht wir hier ordentlich mit Respekt miteinander diskutieren und auch streiten, wie solle es dann in der Breite der Gesellschaft geschehen?" Der Union steht als stärkster Fraktion die Besetzung dieses protokollarisch zweithöchsten Amtes nach dem Bundespräsidenten zu.