Müllheim Die Nachbarn sollen mit bezahlen

Volker Münch
Die Stadt Müllheim saniert für viel Geld die Alemannen-Realschule Foto: Volker Münch

Die Stadt Müllheim steht bei der Generalsanierung der Alemannen-Realschule vor einer riesigen Investitionssumme von rund 29 Millionen Euro. Weil der Anteil auswärtiger Schüler bei über 50 Prozent liegt, will die Stadt die Umlandgemeinden an den Kosten beteiligen.

Hierfür hat der Müllheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Kooperationsvereinbarung beschlossen.

Eine Vorschrift im Schulgesetz von Baden-Württemberg besagt, dass der jeweilige Schulträger bei einem hohen Anteil an auswärtigen Schülern die Herkunftsgemeinden an Investitionskosten beteiligen könne. Deutlich war diese Rechtsauffassung bisher bei Schulneubauten, mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg in Mannheim sei nun geregelt worden, dass eine solche Kostenbeteiligung auch bei einer Generalsanierung vorgeschrieben werde, erklärte Bürgermeister Martin Löffler und unterstrich, dass die Stadt angesichts der Haushaltssituation und der vorliegenden Rechtsprechung gar keine Alternative habe.

Auch Auggen, Bad Bellingen und Schliengen betroffen

Von dieser Regelung werden die Nachbargemeinden Auggen, Badenweiler, Schliengen, Bad Bellingen, Kandern, Buggingen und Sulzburg betroffen sein. Viele Kinder aus den genannten Kommunen besuchen die Alemannen-Realschule. „Wir haben lange darüber nachgedacht, wie wir mit diesem Thema umgehen“, erklärte Löffler. Ähnlich wie andere Mittelzentren kämpfe die Stadt Müllheim mit hohen Investitionen für Infrastrukturmaßnahmen, von denen Umlandgemeinden profitierten. Andererseits bekomme Müllheim als Schulträger sehr wenig Geld für auswärtige Schüler. „Das ist nicht einfach, nachdem es das Land bis heute nicht fertiggebracht hat, eine klare Regelung zu finden“, kritisierte der Bürgermeister die Landesregierung. Möglich wäre eine eindeutige Regelung über den Finanzausgleich, der eine einfache Kostenverteilung regeln könnte.

Die aktuelle Rechtsprechung des VGH – das oberste Verwaltungsgericht im Land befasste sich mit einem ähnlichen Fall in Geislingen – ließe nach Auffassung Löfflers keine Alternative zu. Laut Löffler seien die Folgen der aktuellen Rechtsprechung keine Überraschung für die Kommunen. In diesem Bewusstsein gehe es bei der ersten Phase der Verhandlungen um die sogenannte Freiwilligkeitsphase, bei der in Gesprächen auf Verwaltungsebene eine gemeinsame Regelung ausgelotet werden soll. Auf Rückfragen seitens des Gemeinderats zeigte sich Bürgermeister Löffler zuversichtlich, dass bereits in dieser ersten Phase eine Lösung gefunden werden könne. In welcher Höhe und nach welchem Modell eine Kofinanzierung der Kommunen vereinbart werden kann, müssen nun die Verhandlungen zeigen.

Schüler aus Niederweiler fahren nach Badenweiler

Sorgen, der Müllheimer Anspruch auf Kofinanzierung könnte politischen Schaden in Bezug auf das allgemeine Verhältnis zwischen den Gemeinden anrichten, zerstreute Löffler: „Wir sind in der Freiwilligkeitsphase, in der wir miteinander reden werden. Im Übrigen ist die Situation angesichts des VGH-Urteils alternativlos.“ Der Bürgermeister wies darauf hin, dass es auch Müllheim treffen könne. Er erinnerte an die Schüler aus Niederweiler, die gut ein Drittel der Schüler der Grundschule in Badenweiler ausmachen. Das VGH-Urteil hat eine Marke von 30 Prozent definiert.

Einig waren sich die Stadträte, dass der Gemeinderat angesichts des höchstrichterlichen Urteils keinen Entscheidungsspielraum habe. Deshalb fiel der Beschluss nun einstimmig aus. Das Ratsgremium unterstützt die Forderungen des Städtetags nach einer alternativen Kompensation durch Landeszuschüsse, welche die Auswärtigenanteile stärker berücksichtigen.

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