Die ohne Genehmigung aufgebaute Containeranlage für Saisonarbeitskräfte eines Obsthofs im Feldberger Außenbereich erhielt erst im Ortschaftsrat Feldberg und nun auch im Bauausschuss eine Mehrheit für den Bauantrag – allerdings nur unter Auflagen.
Der Ortschaftsrat Feldberg und der Bauausschuss erteilen Einvernehmen dieses Mal mit Auflagen.
Die ohne Genehmigung aufgebaute Containeranlage für Saisonarbeitskräfte eines Obsthofs im Feldberger Außenbereich erhielt erst im Ortschaftsrat Feldberg und nun auch im Bauausschuss eine Mehrheit für den Bauantrag – allerdings nur unter Auflagen.
Schon bei der Sitzung des Ortschaftsrates war mit knapp 50 Zuhörern das Thema von großem Interesse. Müllheims Bürgermeister Martin Löffler differenzierte zwischen dem ungenehmigten Aufbau der Wohncontainer, die bereits vom Bauherrn angekündigt war und damit ein Bußgeld in Kauf genommen wurde, und dem eigentlichen inhaltlichen Baugenehmigungsverfahren. Dabei spielen Fachbehörden beim Landratsamt eine entscheidende Rolle, nachdem das Projekt im sogenannten Außenbereich entstehen soll.
Sowohl um das Bußgeldverfahren als auch um das Baugenehmigungsverfahren kümmert sich die Untere Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler. Die Behörde müsse rein nach den gesetzlichen Vorschriften entscheiden, sagte Löffler. Der Obsthof, das habe die Landwirtschaftsamt des Landratsamtes bereits mitgeteilt, sei ein „privilegierter Landwirtschaftsbetrieb“, der grundsätzlich im Außenbereich Gebäude zur Ausübung des Betriebes errichten dürfe. Allerdings muss er geltende gesetzliche Bestimmungen zum Arten-, Natur-, und Bodenschutz erfüllen, berichtete Bürgermeister Löffler. „Dazu nehmen die übergeordneten Fachbehörden Stellung“, betonte er.
Und da gibt es erste Probleme: So wurde der vorgeschriebene Abstand zum Gewässerschutzstreifen durch die Lage der Sanitäranlagen unterschritten, wie die Wasserbehörde des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald attestierte. Als Folge muss der Sanitärtrakt verlegt werden, hieß es weiter.
Für die Naturschutzbehörde nicht ausreichend sei nach aktuellem Stand die geforderte Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach Naturschutzrecht. Hier gelte es deutlich nachzubessern, forderte die Behörde. Sie verlangt einen optimierten Grünplan mit einer Fülle von Ausgleichsmaßnahmen. Ursprünglich wurde auch eine Holzverkleidung ins Gespräch gebracht, die nun als Auflage sowohl vom Feldberger Ortschaftsrat als auch vom Müllheimer Bauausschuss gefordert wird.
„Zur Umsetzung gibt es einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit verpflichtenden Fristen“, erklärte der Bürgermeister, „Wenn alle Vorgaben der Fachbehörden erfüllt sind und das Projekt genehmigungsfähig ist, dann darf es nach Gesetz auch gebaut werden. Dann spielt auch das Einvernehmen weder vom Ortschaftsrat noch vom Bauausschuss eine Rolle“, so Löffler weiter.
Weitere Kritikpunkte: Mit 90 Saisonarbeitskräften sei das Projekt zu groß dimensioniert, hieß es erst in der Ortschaftsratssitzung. Eine Diskrepanz zwischen der zu bearbeitenden Fläche, wie sie beim Antrag als Maßstab für die Zahl der benötigten Schlafplätze angeführt wird, und der tatsächlichen Fläche, die bearbeitet werden darf, wurde in der Ortschaftsratssitzung laut. Es wurde der Verdacht geäußert, dass Biotope unerlaubt bewirtschaftet würden.
Zu offenen Fragen hatte die Ehefrau des Obsthofbetreibers noch in der Sitzung des Ortschaftsrates Stellung bezogen. Bürgermeister Löffler fasste die Erläuterung hinsichtlich der Anzahl der Saisonarbeiter zusammen und verwies darauf, dass nicht alle Saisonarbeiter gleichzeitig vor Ort in Feldberg seien, also nie 90 Personen zeitgleich für den Betrieb arbeiten würden.
Schon eine Mehrheit des Ortschaftsrates erteilte trotz bestehender Vorbehalte das Einvernehmen, dem sich nun auch der Bauausschuss bei zwei Enthaltungen anschloss. Als Auflage wird neben den behördlichen Auflagen eine Holzverkleidung der Fassade und eine Dachbegrünung verlangt. Zweifel an der Machbarkeit der Begrünung aus statischen Gründen wegen der Dachtechnik widersprach Ratsmitglied und Statiker Jürgen Napfs: „Das ist machbar.“ Entscheiden wird die untere Baurechtsbehörde darüber nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, hieß es zum Abschluss.