Auggen/Müllheim. Auggen und Müllheim sind mit ihren Klagen gegen die Pläne zum Bahnausbau bekanntlich gescheitert. IG Bohr und Bürgerbündnis Bahn (BBM) gefällt das Urteil naturgemäß nicht, „da in den vergangenen 15 Jahren neue wichtige planungsrelevante Erkenntnisse erarbeitet wurden, die das Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht zu beurteilen hatte“, wie die Initiativen gestern in einer Pressemitteilung deutlich machten. Das Urteil bestätige „die formelle Richtigkeit des Verwaltungsakts einer nicht menschenverträglichen Güterzugtrasse“, lautet ihre Kritik. Die Antragsunterlagen der Deutschen Bahn Projektbau GmbH von 2003 zum Planfeststellungsabschnitt 9.0b, Müllheim – Auggen, die Planoffenlage 2005, die Erörterungstermine 2009 und die nachträgliche Planabschnittsaufteilung 2012 seien für fehlerfrei befunden worden. „Deshalb werden wir weiter für eine bessere und menschenverträgliche Lösung kämpfen, da nach unserem Kenntnisstand die Bahn unsachgerechte Angaben gemacht hat, wodurch eine aufwendige und überteuerte Alternativplanung entstanden ist, die vom Eisenbahnbundesamt als nicht vorzugswürdig beurteilt wurde und somit eine falsche Abwägung darstellt“, heißt es unter anderem in der Stellungnahme. Zudem könne die DB-geplante Dammlage (Antragstrasse) nur mit teilweise 8,5 Meter hohen Lärmschutzstahlhallen realisiert werden.
Müllheim „Kämpfen weiter für bessere Lösung“
Weiler Zeitung 17.04.2018 - 21:55 Uhr