Müllheim Kennzeichnung und Kastration

Alexander Anlicker
Alles für die Katz! Foto: Saskia Scherer

Tierschutz: Müllheimer Gemeinderat beschließt Katzenschutzverordnung

Müllheim - Rund 120 freilaufende Katzen hat der Tierschutzverein Markgräflerland allein im Bereich der Schrebergärten nördlich der Kaserne eingefangen sowie auf eigene Kosten kastrieren und kennzeichnen lassen, berichtete die Vorsitzende des Tierschutzvereins Markgräflerland Anja Roth kürzlich im Müllheimer Gemeinderat, der sich mit dem Erlass einer Katzenschutzordnung befasste.

Das Thema Tierschutz rücke immer mehr in den Fokus, was schon lange überfällig sei, sagte Müllheims Bürgermeister Martin Löffler zu Beginn der Beratung über die „Verordnung der Stadt Müllheim zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung)“. Er zeigte sich überzeugt davon, dass sich die Katzenschutzverordnungen nach und nach auch in anderen Gemeinden durchsetzen werde. Bereits zu Jahresbeginn hat der Bugginger Gemeinderat eine entsprechende Verordnung beschlossen.

Grundlage der Verordnung ist der Paragraf 13b des seit 2006 geltenden Tierschutzgesetzes. Ziel ist es, mit tierschutzgerechten Maßnahmen eine Verminderung der Anzahl freilebender Katzen zu erreichen, um so die durch die Hohe Anzahl bedingten Schmerzen, Leiden und Schäden dieser Tiere zu erreichen, heißt es in der Beschlussvorlage. Um dies zu erreichen, müsse verhindert werden, dass aus den Reihen der in einem Besitzverhältnis stehenden Hauskatzen unkastrierte Tiere zuwandern beziehungsweise die Fortpflanzungskette aufrecht erhalten, heißt es weiter.

Zentraler Inhalt der Katzenschutzverordnung ist, dass Katzenhalter ihre Tiere ab 1. Januar 2022 verpflichtend kennzeichnen (Chip oder Tätowierung) und kastrieren lassen müssen. Ausnahmen von der Kastrationspflicht gibt es lediglich für Zuchtkatzen. Diese muss jedoch bei der Stadt angemeldet werden.

Roth erläuterte den Ratsmitgliedern das Vorgehen bei nicht markierten Fundkatzen. Diese werden der Stadt gemeldet und vier Wochen vom Tierschutzverein untergebracht und vom Tierarzt versorgt. Wenn sich kein Besitzer meldet, wird das Tier kastriert und wieder ausgewildert. Meldet sich der Besitzer, muss dieser für die Kosten aufkommen. Andernfalls trägt die Stadt die Kosten für Unterbringung und Tierarzt, erläuterte Roth.

Im vergangenen Jahr musste die Stadt rund 4000 Euro an Tierarztkosten übernehmen.

Als wichtigen Grund für die Verminderung der Katzenpopulation nannte Roth auch die Vermeidung von Katzenseuchen, wie beispielsweise Toxoplasmose.

Animal Hoarding

Die Katzenschutzverordnung bietet der Stadt als Ortspolizeibehörde auch eine Handhabe bei Fällen von „Animal Hoarding“, dem krankhaften Sammeln von Haustieren. Roth beirchtete von einem besonders krassen Fall in Norsingen, wo insgesamt 280 unkastrierte Katzen in einer Wohnung gehalten wurden. Mehr als 40 Katzen seien tot aufgefunden worden, ergänzte die Tierschutzvereinsvorsitzende. „Wir haben das in kleinerem Rahmen auch in Müllheim“, sagte Roth. Hier seien in einer Wohnung zwölf Katzen gefunden worden und vier tote Katzenbabys waren in einem Aquarium eingesperrt.

Ortschaftsräte

Das Thema wurde in den Ortsteilen unterschiedlich diskutiert. „Bei uns war das Thema relativ unstrittig, wir sehen das Problem in Feldberg nicht“, sagte Feldbergs Ortsvorsteher Ulli Waldkirch und berichtete von der einhelligen Zustimmung des Ortschaftsrats. Der Ortschaftsrat Niederweiler habe im Umlaufverfahren einstimmig der Verordnung zugestimmt, berichtete Ortsvorsteher Friedrich Schneider.

Gleichwohl gebe es im Gremium die Befürchtung einer „Übergriffigkeit“. Auch der Ortschaftsrat Britzingen sieht die Verordnung als übergriffig an und hat diese kontrovers diskutiert, wie Ortsvorsteher Philipp Ries berichtete.

Am Ende stimmte das Britzinger Gremium mit einer Gegenstimmen und vielen Enthaltungen für die Vorlage. „Der normale Katzenbesitzer hat die Sorge, dass seine Katze weggeschnappt wird“, fasst er die Bedenken zusammen. Der Hügelheimer Ortschaftsrat wird das Thema in seiner nächsten Sitzung beraten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den vorgelegten Verordnungsentwurf.

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