Warum ist dann jetzt die Gesetzesänderung erforderlich?
Bislang ist nicht klar, ob der Notfallsanitäter das Erlernte auch wirklich anwenden darf, ohne gegen das Heilpraktiker-Gesetz zu verstoßen. So muss er sich auf den „rechtfertigenden Notstand“ berufen, wenn er eine Maßnahme ergreift. Wartet er bis der Notarzt kommt, steht das „Handeln durch Unterlassen“ im Raum. Aufgrund dieser Rechtslage gibt es auch keine Haftpflichtversicherer für die Notfallsanitäter.
Wichtig ist uns, dass Patienten die in einem lebensbedrohlichen Zustand sind, bis zum Eintreffen des Notarztes adäquat versorgt werden. Dies war bisher in Müllheim ok, im Einzugsbereich der Wache Kandern ist das schwieriger, weil der Notarzt weiter weg ist.
Welche Verbesserung bringt die Gesetzesänderung?
Jetzt steht klipp und klar drin, dass der Notfallsanitäter die erlernten und beherrschten Maßnahmen auch anwenden darf, bis der Notarzt eintrifft. Jetzt müssen auch die Versicherungsgesellschaften entsprechende Haftpflichtversicherungen anbieten.
Insgesamt wird dadurch auch das Berufsbild weiter aufgewertet.
Können Sie ein Beispiel aus der Praxis nennen?
Ein gutes Beispiel ist der Herzinfarkt. Wenn der Notfallsanitäter ein Schmerzmittel verabreicht, beruhigt sich der Patient und sein Zustand verbessert sich. Notfallsanitäter lernen das zwar während ihrer Ausbildung, durften das aber bislang nicht anwenden, ohne dass der Notarzt anwesend war.
Weitere Informationen: Wer sich für den Beruf des Notfallsanitäters interessiert, dem empfiehlt Fabian Delugas zunächst mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) in den Rettungsdienst zu testen, ob der Beruf das Richtige ist. Auskünfte erteilt er unter Telefon 07631/180560 oder E-Mail an fabian.delugas@drk-muellheim.de
Fabian Delugas ist 27 Jahre alt und seit Anfang 2020 Teamleiter Rettungsdienst und stellvertretender Kreisgeschäftsführer des Kreisverbands Müllheim des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Als gelernter Rettungsassistent kennt er die besonderen Herausforderungen in Notfallsituationen.