Müllheim Mehr Rechtssicherheit für Helfer

Weiler Zeitung

Gesundheit: Rettungsdienstleiter Fabian Delugas zur Novelle des Notfallsanitäter-Gesetzes

Müllheim - Der Bundestag hat vor wenigen Tagen eine Änderung des Notfallsanitäter-Gesetzes beschlossen. Diese schafft mehr Klarheit für Helfer und Patienten, gerade auch im ländlichen Raum, wo der Rettungsdienst häufig vor dem Notarzt ankommt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen und das Land muss die Änderung umsetzen.

Über den Beruf des Notfallsanitäters und was die Gesetzesänderung für den Alltag im Rettungsdienst bringt, darüber hat sich unsere Zeitung mit Fabian Delugas, stellvertretender Geschäftsführer und Rettungsdienstleiter beim Kreisverband Müllheim des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), unterhalten.

Warum wurde im Jahr 2014 das Berufsbild des Notfallsanitäters geschaffen?

Berufe im Rettungsdienst gibt es noch gar nicht so lange. Erst 1989 wurde der Beruf des Rettungsassistenten geschaffen. Dessen Aufgabe war es, lebensbedrohliche Zustände abzuwenden und den Patienten vital stabil ins Krankenhaus zu bringen. Davor war der Rettungsdienst weitgehend ehrenamtlich organisiert. Es gab Fortbildungen zum Rettungshelfer und später zum Rettungssanitäter.

Die zweijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten war aber keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Ausbildung musste selbst bezahlt werden, jeder konnte sich an der Schule anmelden und musste sich dann selbst einen Praktikumsplatz suchen.

Ein Ziel der Schaffung des Notfallsanitäters war die Ausbildung an andere Gesundheitsberufe, wie beispielsweise Pfleger, anzugleichen. Die Ausbildung dauert drei Jahre, es gibt Schul- und Praxisblöcke und die Auszubildenden bekommen ein Ausbildungsentgelt.

Wie hat sich die Ausbildung inhaltlich verändert?

Ein Ziel der Ausbildung zum Notfallsanitäter ist, erlernte und beherrschte heilkundliche Maßnahmen anzuwenden, bis der Notarzt eintrifft.

Warum ist dann jetzt die Gesetzesänderung erforderlich?

Bislang ist nicht klar, ob der Notfallsanitäter das Erlernte auch wirklich anwenden darf, ohne gegen das Heilpraktiker-Gesetz zu verstoßen. So muss er sich auf den „rechtfertigenden Notstand“ berufen, wenn er eine Maßnahme ergreift. Wartet er bis der Notarzt kommt, steht das „Handeln durch Unterlassen“ im Raum. Aufgrund dieser Rechtslage gibt es auch keine Haftpflichtversicherer für die Notfallsanitäter.

Wichtig ist uns, dass Patienten die in einem lebensbedrohlichen Zustand sind, bis zum Eintreffen des Notarztes adäquat versorgt werden. Dies war bisher in Müllheim ok, im Einzugsbereich der Wache Kandern ist das schwieriger, weil der Notarzt weiter weg ist.

Welche Verbesserung bringt die Gesetzesänderung?

Jetzt steht klipp und klar drin, dass der Notfallsanitäter die erlernten und beherrschten Maßnahmen auch anwenden darf, bis der Notarzt eintrifft. Jetzt müssen auch die Versicherungsgesellschaften entsprechende Haftpflichtversicherungen anbieten.

Insgesamt wird dadurch auch das Berufsbild weiter aufgewertet.

Können Sie ein Beispiel aus der Praxis nennen?

Ein gutes Beispiel ist der Herzinfarkt. Wenn der Notfallsanitäter ein Schmerzmittel verabreicht, beruhigt sich der Patient und sein Zustand verbessert sich. Notfallsanitäter lernen das zwar während ihrer Ausbildung, durften das aber bislang nicht anwenden, ohne dass der Notarzt anwesend war.

Weitere Informationen: Wer sich für den Beruf des Notfallsanitäters interessiert, dem empfiehlt Fabian Delugas zunächst mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) in den Rettungsdienst zu testen, ob der Beruf das Richtige ist. Auskünfte erteilt er unter Telefon 07631/180560 oder E-Mail an fabian.delugas@drk-muellheim.de

Fabian Delugas ist 27 Jahre alt und seit Anfang 2020 Teamleiter Rettungsdienst und stellvertretender Kreisgeschäftsführer des Kreisverbands Müllheim des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Als gelernter Rettungsassistent kennt er die besonderen Herausforderungen in Notfallsituationen.

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