Müllheim Neue Besuchsregelungen ab Dienstag

Weiler Zeitung
Patienten können ab morgen wieder Besuch erhalten. Diese müssen sich aber an Regeln halten.Foto: zVg Foto: Weiler Zeitung

Coronavirus: Helios-Klinik Müllheim lockert Beschränkungen / Mit Maskenpflicht und Abstand

Die Helios-Kliniken in Breisach, Müllheim und Titisee-Neustadt lockern ihre Besuchsbeschränkungen. Besuche sind mit vorheriger Anmeldung ab dem vierten Klinikaufenthaltstag bei Non-Covid-Patienten möglich. Zum Schutz aller Patienten, Mitarbeiter und Besucher gelten umfassende Besucherregelungen, heißt es in einer Mitteilung der Helios-Kliniken Breisgau-Hochschwarzwald.

Müllheim. „Die Rückkehr zum neuen Normalbetrieb müssen wir schrittweise angehen. Die medizinische Versorgung sowie der Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter hat oberste Priorität,“ sagt Dr. Beatrice Palausch, Geschäftsführerin der Helios-Kliniken Breisgau-Hochschwarzwald. Der seit Mitte März geltende Besuchsstopp soll schrittweise gelockert werden, immer unter Berücksichtigung der aktuellen Lage im Landkreis und in den Kliniken, so die Mitteilung.

„In unseren Häusern gelten nach wie vor strenge Abstands- und Hygieneregeln sowie Maskenpflicht,“ betont Palausch und ergänzt: „Die ab Dienstag geltenden Besucherregelungen ergänzen unser Konzept für die Rückkehr zur neuen Normalität.“ Anmeldung und Besuchstermine Covidfreie Patienten können ab Dienstag, 26. Mai, während der Besuchszeiten von 15 bis 18 Uhr einen vorab benannten Besucher pro Tag für jeweils 30 Minuten empfangen. Die zeitlich festgelegten Besuchstermine sind einen Werktag zuvor telefonisch zu vereinbaren. Die Rezeptionsmitarbeiter der Müllheimer Helios-Klinik stehen hierfür montags bis freitags zwischen 9 und 14 Uhr unter Tel. 07631/880 zur Verfügung.

Vor Betreten der Klinik werden Besucher gebeten, an der Rezeption eine Covid-19-Selbstauskunft auszufüllen und zu unterschreiben. Diese kann auch auf den Webseiten der Kliniken heruntergeladen und vor Ort abgegeben werden. Die Covid-19-Selbstauskunft ist auch von Technikern und weiteren betriebsfremden Mitarbeitern bei Betreten der Kliniken auszufüllen.

Welche Regelungen gelten für Besucher? Auch für Besucher gelten weiterhin Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln. Besucher sind angehalten, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen, sich vor Betreten der Klinik gründlich die Hände zu desinfizieren und während des gesamten Aufenthalts ausreichend Abstand von mindestens 1,5 bis zwei Metern zu sämtlichen Personen einzuhalten. Diese Regelungen enthalten außerdem den Hinweis, auf Händeschütteln und Umarmungen zu verzichten. Patienten und Besucher halten sich während des Besuchs im Patientenzimmer auf, ein Besuch außerhalb des Zimmers, auf Klinikfluren, in Aufenthaltsräumen oder außerhalb der Klinik ist vorerst nicht vorgesehen.

Die Ausnahmen, dass Schwangere zur Geburt des Kindes den Partner mitbringen dürfen und Sterbende von Angehörigen begleitet werden können, gelten weiterhin. Nicht möglich sind Besuche bei Covid-Patienten oder Verdachtspatienten auf der Aufnahme- und Isolierstation, Besuche durch Personen mit Erkältungssymptomen oder Minderjährigen unter 18 Jahren sowie Besuche vor dem vierten Klinikaufenthaltstag des Patienten.

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