Deshalb empfahlen Häußler und die Fachingenieure von FWT, die ursprüngliche Planung umzusetzen. Hier gab es indes eine kleine Veränderung, bei der die Wand 50 Zentimeter von der Straße abrücken kann, ohne ihre Schutzwirkung zu verlieren. Diese Variante kommt auch der ursprünglichen Kritik ein Stück entgegen, die Wand sei zu nahe an den Straßenrand gerückt und würde sich optisch nicht einpassen. Der Entwässerungsgraben kann durch die geringfügige Verschiebung erhalten bleiben und muss nicht neu gebaut werden.
Der Beschluss des Gremiums fiel einstimmig. Die Lärmschutzwand selbst wird aus unterschiedlichen hochabsorbierenden Elementen gebaut, die teilweise begrünt werden sollen.