Müllheim Politische Mitbestimmung der Ortsteile sichern

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Im Müllheimer Rathaus laufen die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen 2024. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim bringt die Stadt in Zugzwang. Foto: Alexander Anlicker

Die CDU-Gemeinderatsfraktion bekennt sich in Stellungnahme zur unechten Teilortswahl. Diese ist Thema in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch.

In einem Schreiben an Bürgermeister Martin Löffler wirbt die CDU für die unechte Teilortswahl. Müllheim zeichne sich durch das Miteinander einer Kernstadt mit rund 12 000 Einwohnern und mehreren Ortsteilen unterschiedlicher Größe mit insgesamt 8000 Einwohnern aus. Eine entscheidende Rolle spiele die kulturelle Identität und die Attraktivität der Ortsteile, getragen von einem hohen Maß an bürgerschaftlichem Engagement. Gerade Letzteres wird durch das historisch etablierte und über Jahrzehnte gepflegte politische Mitspracherecht der Ortsteilegestützt, heißt es im Schreiben der Fraktion. Nimmt man den Bürgern der Ortsteile ihren politischen Vertreter am Ratstisch, werde das bürgerschaftliche Engagement leiden, meint die CDU. Fraktionssprecher Jürgen Nafz verweist darauf, dass bei der parallel durchgeführten Europawahl weit höhere Ungleichheiten bei der Stimmgewichtung in Kauf genommen werden, als bei der unechten Teilortswahl in Müllheim. So vertritt ein deutscher Abgeordneter im Europaparlament etwa dreizehnmal soviel Wähler als einer aus Malta. Auch hier gilt es, die politische Teilhabe der Kleinen und die Vertretung derer berechtigten Interessen zu sichern.

Auch ohne unechte Teilortswahl ist es nicht ausgeschlossen, dass Kandidaten aus den Ortsteilen in den Gemeinderat gewählt werden. Es gibt aber umgekehrt eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Ortsteile über mehrere aufeinanderfolgende Wahlperioden ohne einen direkte Vertretung am Ratstisch verbleiben. Aus Sicht der CDU ist eine signifikante Vertretung der Ortsteile überwiegend vorteilhaft für die Entscheidungsfindung des Gremiums, haben die Ortsteilvertreter zwangsläufig die Interessen der Kernstadt mit im Blick. Umgekehrt werden Ratsmitglieder aus der Kernstadt die Interessen der Ortsteile tendenziell weniger prägnant vertreten können.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur Wahlwiederholung in Tauberbischofsheim bestätigt ausdrücklich die Verfassungsmäßigkeit der unechten Teilortswahl. Vor allem die unzureichende Begründung der gegebenen Stimmverteilung in Tauberbischofsheim wurde beanstandet und bildete letztendlich den Grund für die Wahlwiederholung.

In Tauberbischofsheim hat man den Gemeinderat durch eine Änderung der Hauptsatzung auf 18 Mitglieder reduziert, dabei aber versäumt, die dabei festgelegte Verteilung der Mandate auf die Ortsteile ausreichend zu begründen.

„Dem kleinsten Ortsteil einen Sitz am Ratstisch zu sichern halten wir für sachlich begründbar. Wenn wir darüber hinaus die maximal mögliche Größe von 26 Ratsmitgliedern ausschöpfenhaben wir unser Möglichstes getan, um für einen maximalen Ausgleich bei der Stimmgewichtung zu sorgen“, ist die CDU überzeugt, den Anforderungen des VGH-Urteils gerecht zu werden.

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