Müllheim Stadt und Gemeinderat beurteilen Bauvorhaben kritisch

Weiler Zeitung

Bauausschuss: Mehrere Bauanträge und Nutzungsänderungen wurden in der jüngsten Sitzung abgelehnt 

Müllheim (anl). Der Bauausschuss des Müllheimer Gemeinderats hat in seiner jüngsten Sitzung gleich mehrere Bauanträge abgelehnt.

Ortsetter Hügelheim

In einem Fall am Schulplatz im Ortsteil Hügelheim ging es um eine nachträgliche Änderung der Baugenehmigung. Die Bauherren haben einen Meter höher gebaut als ursprünglich beantrag. Zudem beantragten sie die Errichtung enes Vollgiebels statt Walmdach mit Gaube.

Bürgermeister Martin Löffler schlug dem Gremium vor, den Antrag abzulehnen. Das Bauvorhaben sei mit ein Grund für den kürzlich erfolgten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Ortsetter“ sowie den Erlass einer Veränderungssperre gewesen.

Alte Brauerei Niederweiler

Auch eine beantragte Nutzungsänderung für das ehemalige Gasthaus „Alte Brauerei“ im Ortsteil Niederweiler lehnte der Ausschuss ab und folgte damit dem Votum des Ortschaftsrats. Beantragt war der Umbau der ehemaligen Inhaber-Wohnung in Gästezimmer sowie die Umwandlung von Gästezimmern in Wohnungen. Auch Bürgermeister Löffler plädierte für die Ablehnung, wohl wissend, dass der Antrag wieder auf den Tisch komme, da er prinzipiell genehmigungsfähig sei. „Wir haben eher ein Ordnungsproblem“, sagte der Bürgermeister. Stein des Anstoßes ist die Parksituation auf der Weilertalstraße. Ein Bebauungsplanänderung und eine Veränderungssperre sei hier, anders als in Hügelheim, keine Lösung, ergänzte der Rathauschef.

„Kreuz“ an der B3

Das Restaurant Kreuz an der Bundesstraße B3 wurde von einem Investor erworben. Dieser beantragte die Nutzungsänderung des ehemaligen Gasthauses. Das ehemalige Restaurant im Erdgeschoss soll zu einem Büro umgebaut werden. Die ehemaligen Fremdenzimmer im Ober- und Dachgeschoss sollen in Wohnungen umgebaut werden. Insgesamt sollen im denkmalsgeschützten Gebäude sechs Wohnungen entstehen, wie Baudezernentin Franka Häußler erläuterte.

Häußler wies darauf hin, dass die Fläche im Bebauungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung für Speise- und Schankwirtschaften ausgewiesen ist. Eine Nutzungsänderung sei nur im Zuge einer Bebauungsplanänderung möglich, erläuterte sie. Aus Sicht des Baudezernats sei die Wohnnutzung aufgrund der Lage an der Bundesstraße und der Lärmproblematik eher ungeeignet, erklärt sie.

„Es habe schon seinen Grund gehabt, warum der Gemeinderat die Festsetzungen im Bebauungsplan so gemacht hat“, meinte Bürgermeister Löffler. Müllheim brauche zwar Wohnraum, aber das hänge nicht von diesen sechs Wohnungen ab.

Stadtrat Jürgen Nafz (CDU) wies darauf hin, dass auf der gegenüberliegenden Seite der Bundesstraße auch ein neues Feuerwehrgerätehaus entstehen soll. Der Ausschuss lehnte den Bauantrag einstimmig ab und sprach sich auch gegen eine Bebauungsplanänderung aus.

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