Müllheim Vorwurf an Müllheim: Mangelndes Engagement beim Bahnthema

Weiler Zeitung
Mit dem im April gefallenen Urteil ist der seit August 2015 vorliegende Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts im Abschnitt Müllheim–Auggen bestandskräftig. Foto: ov Foto: Weiler Zeitung

Versammlung: Bürgerbündnis Bahn ruft zur Teilnahme am Termin in Seefelden auf / Kritik an Kostenvergleich DB-Planung und Tieflage

Auggen. „Diskussionsfreudig und zukunftsorientiert“ verlief laut Pressemitteilung die Jahresmitgliederversammlung des Bürgerbündnisses Bahn Markgräflerland (BBM) im Auggener „Rebstock“.

Rückblick

Der Jahresbericht von Vorstandssprecher Michael Nutsch handelte von vielfältigen Aktivitäten in öffentlichen und internen Veranstaltungen, Rheintalbahn-Gremien sowie der Mitarbeit an der von 16 Gemeinden und zehn Bürgerinitiativen im Bereich Efringen-Kirchen bis Lahr in Auftrag gegebenen Studie zur geplanten Ertüchtigung der Rheintalbahn für höhere Geschwindigkeiten.

Wahlen

Der Entlastung folgte die Wiederwahl des unveränderten Vorstands mit Helmut Schmitt, Peter Pilger, Michael Nutsch, Werner Kleinfelder, Andreas Dusi und Fritz v. Brandt.

Gerichtsurteil

Thema war auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), das die Klage der beiden Kommunen Auggen und Müllheim gegen den Planfeststellungsbeschluss beim Ausbau der Rheintalbahn abgewiesen hat (wir berichteten). Während die Kommentierung des Urteils durch Werner Kleinfelder und Auggens Bürgermeister Fritz Deutschmann im Rahmen der bereits veröffentlichten Stellungnahmen Auggens, Müllheims und des BBM blieb, stellte die ebenfalls in Leipzig abgewiesene Müllheimer Alt-Stadträtin Elisabeth Heck ihre persönliche Klage-Motivation dar. Alle seien sich einig gewesen, „dass das BVerwG-Urteil einen veralteten Verwaltungsakt formaljuristisch bestätigt hat, die Notwendigkeit politischer Korrekturen für den Abschnitt Auggen-Hügelheim aber nicht in Frage stellen konnte“, heißt es in der Pressemitteilung des BBM.

Deshalb sei die bevorstehende „Frühe Beteiligung der Öffentlichkeit des Planfeststellungsabschlusses 8.4“ am Donnerstag, 17. Mai, in Seefelden lebhaftes Diskussionsthema gewesen. Der sachverständige Berater Gerhard Kaiser meinte, dass die DB-Planungen für den Planfeststellungsabschnitt 8.4 sowie das Baurecht der Deutschen Bahn im PfA 9.0 „eine unerträgliche Schlechterstellung der Region von Auggen bis Buggingen bringt“, wobei vor allem Hügelheim unter beispiellosem Flächenverbrauch leide.

Was die Bahn willkürlich in zwei Bauabschnitte geteilt habe, gehöre eigentlich zusammen und erfordere deshalb auch die kritische Teilnahme aller Bürger von Auggen bis Buggingen, hieß es. Kaiser war der Ansicht, dass der vom Bundesverwaltungsgericht beurteilte Kostenvergleich der DB-Planung mit der von der Region favorisierten Tieflage-Version auf „fatalen Kostensteigerungs-Einflüssen der DB“ beruht habe. Durch „diverse Luxus-Varianten“ sei die BBM-Variante „so teuer gemacht worden, dass sie ablehnungsreif wurde“. Das BBM forderte seine Mitglieder sowie die Bürger auf, den Termin in Seefelden zahlreich zu besuchen.

Grundsätzliche Kontroverse

In diesem Zusammenhang entstand eine grundsätzliche Kontroverse über das Engagement der Kommunalvertreter von Müllheim und Auggen in Sachen Rheintalbahn. Während an dieser Mitgliederversammlung sechs Auggener Gemeinderäte und der Bürgermeister teilnahmen, waren aus der erheblich größeren Stadt Müllheim lediglich als Vertreter der Bürgermeisterin Beigeordneter Günter Danksin sowie zwei Gemeinderäte vertreten. Mehr oder weniger direkt wurden dem Müllheimer Gemeinderat und der Rathausspitze mangelndes Engagement in Sachen Aus- und Neubau der Rheintalbahn vorgeworfen, was indes nicht unwidersprochen blieb.

Für den Planfestellungsbeschluss 9.0 seien laut BBM nach wie vor diverse Grundstücksfragen ungeklärt. Sowohl solche Flächen, die für die Trassen selbst gebraucht werden, als auch Flächen, die vorübergehend für einzurichtenden Baustellen benötigt werden, seien teilweise noch nicht übereignet. Die DB dränge auf die Unterzeichnung der entsprechenden Verträge, da am 1. Oktober beziehungsweise 1. Januar 2019 mit den Bauarbeiten begonnen werden soll. „Einige Grundbesitzer sehen dazu augenblicklich aber keine Veranlassung. „Auch die Gemeinde Auggen wird vor Prüfung der ausstehenden Leipziger Urteilsbegründung laut Bürgermeister Deutschmann in dieser Hinsicht nicht tätig werden“, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

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