Gegen den Mann wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verhängt. Im November 2021 baute er mit Lachgaskonsum am Steuer einen Unfall, der einen seiner vier Mitfahrer das Leben kostete. Das Gericht hatte darüber zu befinden, ob bei der tödlichen Autofahrt beim Fahrer Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Die Gerichtspräsidentin hielt bei der Urteilsbegründung fest, dass der Beschuldigte sehr wohl von der berauschenden Wirkung von Lachgas wusste und dass jede Aktivität, die das Fahren eines Autos beeinträchtigt, nicht zulässig ist – egal, ob legal oder illegal.