Muttenz Mit Lachgas tödlichen Unfall verursacht

sda
Das Strafgericht Baselland hat gegen den Angeklagten eine mehrjährige Freiheitsstrafe verhängt. Foto: Pixabay

Das Strafgericht Baselland in Muttenz hat einen 21-jährigen Autofahrer zur Haft verurteilt.

Gegen den Mann wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verhängt. Im November 2021 baute er mit Lachgaskonsum am Steuer einen Unfall, der einen seiner vier Mitfahrer das Leben kostete. Das Gericht hatte darüber zu befinden, ob bei der tödlichen Autofahrt beim Fahrer Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Die Gerichtspräsidentin hielt bei der Urteilsbegründung fest, dass der Beschuldigte sehr wohl von der berauschenden Wirkung von Lachgas wusste und dass jede Aktivität, die das Fahren eines Autos beeinträchtigt, nicht zulässig ist – egal, ob legal oder illegal.

„Jugendlicher Leichtsinn“

Die Aussage des Beschuldigten, das sei ihm nicht klar gewesen, wertete sie als Schutzbehauptung. Lachgaskonsum auf der Autobahn, zumal bei überhöhter Geschwindigkeit, sei eine „krasse Sorgfaltspflichtverletzung und ein Risiko“, sagte die Gerichtspräsidentin.

Dann kam das „Aber“ bei der Frage nach dem Vorsatz: „Kein einziger der fünf wollte in diesem Moment sterben, sie wollten es lustig haben“, sagte die Richterin. „Sie wussten, wie gefährlich das ist, doch sie glaubten ihrer Jugend entsprechend, sie seien unsterblich.“ Der Beschuldigte habe gedacht, er sei ein „Superfahrer“.

Somit fällt das Urteil milder aus als die Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese plädierte vor zwei Wochen für eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten, da sie im Verhalten des Unfallfahrers eine vorsätzliche Tötung sah. Neben dem Hauptdelikt der fahrlässigen Tötung verurteilte das Gericht den 21-Jährigen auch wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung, teilweise mit schwerer Schädigung, mehrfacher Gefährdung des Lebens sowie der Verletzung der Verkehrsregeln.

Genugtuung für Familie

Das Gericht kam zum Schluss, dass der Beschuldigte „sehr unreif“ sei, was dieser während des Prozesses auch über sich selbst gesagt hatte. Bei ihm hätten „wichtige Entwicklungsschritte“ nicht stattgefunden, auch habe er „keinen Kompass“ im Leben. Dies sei beim Strafmaß mit berücksichtigt worden; ebenso die Tatsache, dass er damit leben muss, dass durch seine Tat ein Freund das Leben verlor.

Neben der Freiheitsstrafe erhält der 21-Jährige auch eine bedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 130 Franken. Er muss dem Vater und der Mutter des tödlich verunglückten Kollegen jeweils 21 600 Franken bezahlen, den drei Geschwistern je 9600 Franken. Gegenüber den Eltern hat er zudem Schadensersatz in noch zu bestimmender Höhe zu begleichen. Auch den drei überlebenden Mitfahrern, die sich beim Unfall teilweise schwer verletzten und noch immer unter den gesundheitlichen Folgen leiden, muss er mehrere tausend Franken sowie Schadensersatz bezahlen.

Der Beschuldigte war in jener Unfallnacht im Herbst 2021 zusammen mit den Kollegen in einem geleasten Mercedes auf der A 2 in Richtung Bern unterwegs. Vor der Abfahrt in Basel hatten sie Lachgas besorgt, das der Fahrer dann am Steuer zusammen mit seinen Mitfahrern konsumierte.

Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass der Beschuldigte auf der A 2 aufgrund seines Lachgaskonsums das Bewusstsein verlor. Es stützt sich dabei unter anderem auf Handyvideos der Fünfergruppe im Auto. Er verlor in der Nähe des Arisdorftunnels die Kontrolle über den Wagen und prallte gegen eine Betonmauer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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