Neue Mitte Grenzach Baustellen dürfen nicht zu Behinderungen führen

Tim Nagengast
Tilo Levante Foto: /zVg/Santos

Die FDP-Fraktion fordert genaues Hinsehen bei den Bauarbeiten für die Neue Mitte Grenzach.

Im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung im alten Jahr hat die FDP-Fraktion das Thema Neue Mitte Grenzach zurück aufs Tapet geholt. Angesichts erster sichtbarer Schritte hin zur Entwicklung von Grenzachs künftiger urbaner Mitte – das Seniorenwohnen ist im Bau, und die Bäume auf dem Schlosser-Areal sind gerodet – fordern die Freidemokraten die Verwaltung dazu auf, im weiteren Verlauf der Arbeiten ganz genau hinzusehen. Dazu formulierte die Fraktion den Antrag, dass der Gemeinderat noch im Januar den Umgang mit Flächen der Gemeinde während der Bauzeit in der Ortsmitte Grenzach regeln soll.

Tilo Levante, der den Antrag der FDP verlas, sagte, es seien „gewisse Gerüchte“ an die Fraktion herangetragen worden, was die Baustellenlogistik und die geplante Verkehrsführung in diesem Kontext angehe. Eine „Klarstellung“ vonseiten der Gemeinde sei daher wesentlich, sagte Levante.

Gehweg soll offenbleiben

Dazu gehöre, dass der Gehweg im nördlichen Teil der Bebauung – also entlang der Ortsdurchfahrt B 34 und am Seidenweg – „durchgängig offen zu halten“ seien. Zur Sicherung der Baustelle beziehungsweise der Andienung mit Baufahrzeugen sei es außerdem üblich, dass ein Sicherheitsdienst eingesetzt wird, der bei engen oder vielbefahrenen Straßen oder erhöhter Frequenz von Fußgängern oder auf Schulwegen den Verkehr regelt und absichert. Ein solcher Sicherheitsdienst ist aus Sicht der FDP-Fraktion erforderlich. Er müsse vom Bauherrn beauftragt und bezahlt werden, stellte Levante bei der Verlesung des Antrags klar. Des Weiteren lehnen die Freidemokraten eine baustellenbedingte Verlegung des Schulwegs auf die Nordseite der B 34 ab.

Senkrechte Baugrube

Außerdem wiederholte Levante die Forderung, dass die Baugrube für die Neue Mitte Grenzach nicht mit schrägen Böschungen ausgehoben werden dürfe, wenn das Böschen zu Lasten der Gemeindeflächen gehe. Bei Baumaßnahmen in Innenstädten sei ein Baugrubenverbau zumeist unvermeidlich, weil die Platzverhältnisse eine Abböschung der Baugrube schlicht nicht erlauben. Beim Einsatz eines Baugrubenverbaus könne die Baugrube platzsparend senkrecht ausgehoben werden. Dadurch entfalle die schräge Baugrube. Diese Methode sei vor allem dort sinnvoll, wo die Außenwände des Untergeschosses sehr nahe oder sogar direkt an den Grundstücksgrenzen lägen, sagte Levante.

Wichtig ist der FDP zudem, dass die Gemeinde keine über die im Kaufvertrag hinaus vereinbarten Lagerflächen zur Verfügung stellt. Mögliche Änderungen dürften nicht ohne Gemeinderatsbeschluss vorgenommen werden, schloss Levante seine Ausführungen.

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