Neuenburg 212 Einwohner pro Spielgerät

Weiler Zeitung
Durch das Vergnügungsstättenkonzept sollen die negativen Auswirungen, die die Einrichtung von Spielhallen auf die Stadt haben könnte, so gering wie möglich gehalten werden. Symbolbild: sba Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Vergnügungsstättenkonzept beschäftigt Räte / Enge Rechtsauslegung

„Wir müssen aufpassen, dass die Entwicklung der Innenstadt nicht in eine Spirale nach unten führt“, betonte Neuenburgs Bürgermeister Joachim Schuster am Montag in der Sitzung des Gemeinderats.

Von Alexander Anlicker

Neuenburg am Rhein . Hauptthema der Sitzung war der Beschluss des Vergnügungsstättenkonzepts. Zugleich wurden auf Grundlage dieses Konzepts die Planungsziele für die Bebauungspläne „Ortskern Grißheim“ und „Erweiterte Innenstadt“ sowie das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ angepasst. Ferner beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet West“ und eine Veränderungssperre. In letzterem werden die zwei Bereiche definiert, in denen künftig Vergnügungsstätten noch zulässig sein sollen.

In den vergangenen zehn Jahren sah sich die Stadt mit einer zunehmenden Zahl von Anträgen für die Errichtung von Mini-Gaststätten konfrontiert, die überwiegend dem Aufstellen von Geldspielgeräten dienen. „Das Interesse von französischen Kunden an Vergnügungsstätten ist gestiegen, da dort die Gesetze viel strenger sind als bei uns“, erläuterte der Rathauschef und verwies auf eine parallele Entwicklung bei Tabakgeschäften und auch bei den Tankstellen.

Entwicklung eindämmen

„Wir wollen die Entwicklung eindämmen und versuchen, beim Vergnügungsstättenkonzept die Zügel kürzer zu nehmen“, sagte Schuster. In dem vom Büro FSP Stadtplanung und dem Rechtsanwalt Thomas Burmeister erarbeiteten Konzept würden das Bau- und Gewerberecht sowie Gerichtsurteile sehr eng ausgelegt, betonte er.

Stadtplanerin Stephanie Witulski vom Büro FSP erläuterte das Vergnügungsstättenkonzept. Bei diesem handele es sich um eine informelle Planung, die letztlich die städtebauliche Begründung für Bebauungspläne liefere. Ein Totalausschluss von Vergnügungsstätten, eine so genannte Verhinderungsplanung, sei nicht möglich. Daher müssten in einer Positivliste auch mögliche Standorte ausgewiesen werden.

Ziel des Konzepts sei die Reduzierung städtebaulicher Konflikte zwischen Vergnügungsstätten und anderer Nutzung, der Schutz schutzbedürftiger Nutzung wie Wohnen und sozialen Einrichtungen, der Schutz der Versorgungsfunktion der Innenstadt, der Erhalt der städtebaulichen Qualität in der Innenstadt und in den Gewerbegebieten sowie die Definition von Bereichen, in denen Vergnügungsstätten am ehesten verträglich angesiedelt werden können.

Das Konzept umfasst eine Bestandsaufnahme, die zwei Spielhallen mit 24 Geldspielgeräten sowie elf Gaststätten mit insgesamt 33 Geldspielgeräten aufführt.

Bezogen auf die Einwohnerzahl kommen knapp 212 Einwohner auf ein Geldspielgerät.

In einer Verträglichkeitsanalyse kommen die Planer zum Ergebnis, dass die Vergnügungsstätten so genannte Trading-down-Prozesse auslösen können. Zudem seien sie in der Innenstadt mit der Nähe zu Wohnnutzungen sowie den Bildungseinrichtungen städtebaulich nicht verträglich.

Positivliste

Das Vergnügungsstättenkonzept weist zwei verträgliche Standorte aus, die der bestehenden Spielhallen an der Fischerstraße und der Rudolf-Dieselstraße sowie jeweils zwei benachbarte Grundstücke. In diesem Zusammenhang beschloss der Gemeinderat auch die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet West“ und eine Veränderungssperre. Dieser fasst Bereiche der Bebauungspläne „Innere Basleren“ und „Sandroggen“ zusammen.

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