Neuenburg am Rhein Elektroschocker als Taschenlampe

Alexander Anlicker
Die Bundespolizei ermittelt. Foto: Maximilian Müller

Die Bundespolizei leitet ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Waffengesetz ein.

Bei einer Kontrolle auf der A5 bei Neuenburg am

Rhein, konnte ein verbotener Elektroschocker sichergestellt werden, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizei. Gegen einen 36-Jährigen wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Der kroatische Staatsangehörige geriet am Freitagvormittag nach der Einreise aus Frankreich in eine Kontrolle der Bundespolizei. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs, kam ein Elektroimpulsgerät getarnt als Taschenlampe zum Vorschein. Da der Besitz und Gebrauch von getarnten Waffen in Deutschland per Gesetz verboten ist, erfolgte die Beschlagnahme und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

  • Bewertung
    1

Beilagen

Umfrage

Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete

Die FDP hat den Vorstoß gemacht, mehr Arbeitsmigranten nach Deutschland zu holen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading