Das Gebiet zeichnet sich unter anderem durch ein Vegetationsmosaik aus lichten Wäldern mit wertvollen Eichenbeständen, Waldbereichen mit staudenreichen Waldrändern und offenen Flächen mit Mager- und Trockenrasen aus, heißt es in einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg. Es bietet Lebensraum für eine außergewöhnlich große Anzahl seltener und gefährdeter, zum Teil stark beziehungsweise vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten. So leben im geplanten Naturschutzgebiet beispielsweise der Schweizer Alant oder das Große Windröschen. Unter den Tagfaltern sind besonders der landesweit vom Aussterben bedrohte Gelbringfalter, der Braune Eichen-Zipfelfalter und der Hecken-Wollafter hier heimisch. Wie das RP mitteilt, läuft das förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung noch bis Montag, 20. März. Im Rahmen dieses Verfahrens können die sogenannten Träger öffentlicher Belange sowie betroffene Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Beteiligung kann dann die Rechtsverordnung für das neue Naturschutzgebiet noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Der Entwurf der Verordnung einschließlich einer Übersichtskarte kann noch bis Montag, 20. März, auf der Internetseite des RP unter „Aktuelles“ eingesehen werden: www.rp-freiburg.de.