Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte am Montagnachmittag den französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang bei Neuenburg. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass noch ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ein Gericht den Mann vor anderthalb Jahren, zu einer Geldstrafe in Höhe von 4050 Euro. Da der Gesuchte weder die Strafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Staatsanwaltschaft im vergangenen März Haftbefehl. Auch gegenüber der Bundespolizei konnte der Mann den Betrag nicht aufbringen. Nach der Festnahme erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dort verbüßt der 72-Jährige eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe.