Ein 28-Jähriger ist beim Versuch sich mit einem nicht ihm zustehenden Dokument auszuweisen gescheitert. Gegen ihn ist ein Urteil im beschleunigten Verfahren ergangen, teilte die Bundespolizei mit. Im Zuge der Sicherheitskooperation Baden-Württemberg haben am Dienstag, Einsatzkräfte der Bundespolizei, der Autobahnfahndung des Polizeipräsidiums Freiburg und des Zolls, eine gemeinsame Kontrolle vorgenommen. Dabei wurde auf einem Rastplatz an der A 5 bei Neuenburg ein kurz zuvor aus Frankreich eingereister Fernreisebus angehalten und die Reisenden einer Kontrolle unterzogen. Dabei wies sich ein 28-Jähriger mit einem ihm nicht zustehenden indischen Reisepass aus. Außerdem war das vorgelegte Dokument europaweit im Schengener-Informationssystem (SIS) zur Sicherstellung ausgeschrieben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde beim zuständigen Amtsgericht ein beschleunigtes Verfahren gegen den indischen Tatverdächtigen durchgeführt. Das Amtsgericht verurteilte den Mann noch am selben Tag wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Danach wies die Bundespolizei die Person wieder nach Frankreich zurück.
Neuenburg am Rhein Urteil noch am selben Tag
red/pm 22.01.2025 - 15:39 Uhr