Neuenburg Bald legal ins kühle Nass?

Weiler Zeitung
Am Baggersee in Zienken herrscht wie auch an den anderen Seen auf Neuenburger Gemarkung Badeverbot – das hält viele aber nicht davon ab, dennoch schwimmen zu gehen– trotz drohender Geldbußen und den nicht abschätzbaren Gefahren, die ein Bad in solchen Gewässern mit sich bringen. Foto: Alexander Anlicker Foto: Weiler Zeitung

Baggersee: Investor will in Zienken Schwimmbereich mit Kiosk einrichten

Das Baden ist in den Neuenburger Baggerseen Steinenstadt, Zienken und Grißheim „ausdrücklich verboten“. Das könnte sich – zumindest in einem Fall – bald ändern.

Von Alexander Anlicker

Neuenburg am Rhein. An heißen Sommerwochenenden herrscht Hochbetrieb am Baggersee Zienken, obwohl nicht nur das Baden dort laut Polizeiverordnung der Stadt Neuenburg verboten ist, sondern auch die Zufahrtswege dorthin für Autos gesperrt sind und regelmäßig Knöllchen verteilt werden.

Das Gelände des früheren Kieswerks mit See gehört zu einem Drittel der Stadt Neuenburg (nördliche Teil) und zu zwei Dritteln einem privaten Eigentümer. Dieser hat eine Bauvoranfrage gestellt, die jetzt im Ausschuss für Umwelt und Technik des Neuenburger Gemeinderats beraten und auch positiv beschieden wurde.

Parkplätze für Autos, Wohnmobile und Fahrräder

Geplant sind die Einrichtung eines Schwimmbereichs und der Umbau des bestehenden Gebäudes zu einem Kiosk mit einer Toilettenanlage. Vorgesehen ist zudem die Errichtung von 128 Parkplätzen, zwei Behinderten-Stellplätzen, zehn Stellplätzen für Wohnmobile sowie rund 60 Stellplätzen für Fahrräder.

Bauvoranfrage zeigt, ob Vorhaben prinzipiell möglich

„Wir unterstützen das Vorhaben von Verwaltungsseite, auch weil der Druck auf den See recht groß ist. Die Stadt ist zudem an einer geordneten Entwicklung interessiert“, erklärte Bürgermeister Joachim Schuster. Mit der Bauvoranfrage werde aber lediglich geprüft, ob das Vorhaben prinzipiell möglich sei, ergänzte er.

Die Stadt sei schon länger mit dem Eigentümer und Investor im Gespräch und habe bereits mit Trägern öffentlicher Belange gesprochen.

Idee eines Campingplatzes am See vom Tisch

Die ursprüngliche Idee eines Campingplatzes am See gehe nicht, weil das Gelände teilweise in verschiedenen Schutzgebieten, wie beispielsweise „Natura 2000“ liege, berichtete Schuster.

Noch ein großes Paket zu klärender Fragen

Das Badeverbot könne aber erst aufgehoben werden, wenn die Renaturierung komplett abgeschlossen sei und es beispielsweise keine steilen Uferböschungen mehr gebe, stellte Schuster fest. Er betonte, dass es „schon noch ein großes Paket zu klärender Fragen“ gebe. Unter anderem geht es dabei neben Naturschutzfragen auch um Themen wie Verkehrssicherungspflicht und Badeaufsicht.

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