Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung der Förderbandbrücke hat das Landratsamt nun die Stadt Neuenburg zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Bürgermeister Joachim Schuster trug dem Gremium die wichtigsten Punkte der Stellungnahme vor. Nach Ansicht der Stadt sei das Vorhaben nicht vom Planfeststellungsbeschluss für das IRP gedeckt, so dass eine Bauantragsverfahren erforderlich sei, betonte der Rathauschef. Zudem verwies er auf den starken Eingriff in die Erholungsfunktion des Rheinufers und forderte Ausgleichsmaßnahmen zum „Schutzgut Mensch“.
Außerdem verlangt die Stadt ein vertieftes Lärmgutachten, zumal die genaue Lage der Logistikfläche den Antragsunterlagen nicht zu entnehmen sei und insgesamt mit rund 230 Lastwagen-Fahrten pro Tag gerechnet werde.
Anlage soll in zehn Jahren wieder abgebaut werden
Ein wichtiges Thema für den Gemeinderat ist die zeitliche Befristung. Das Gremium legt Wert darauf, dass die Anlage nach zehn Jahren, am Ende der Maßnahme, wieder abgebaut wird.
Der Gemeinderat stimmte der vom Bürgermeister mündlich vorgetragenen Stellungnahme zu, die, erklärte der Rathauschef, auch noch mit den Anwälten der Stadt abgesprochen werde.