„Wir haben versucht, das über längere Zeit im Guten zu regeln“, sagte der Bürgermeister auch vor dem Hintergrund der coronabedingten Besucherbeschränkungen in Schwimmbädern. „Das hat nicht funktioniert und wir werden einen Schritt weiter gehen müssen. Mit der Sperrung des Sees lässt das Interesse hoffentlich nach.“ Die Stadt werde eine Allgemeinverfügung erlassen und ein Betretungsverbot für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Oktober verfügen. Das Baden sei ohnehin bereits durch eine Polizeiverordnung verboten.
Naturschutz verhindert legalen Badesee
Das Parken am See sei nicht zulässig, weil das ganze Areal in einem europäischen Naturschutzgebiet („Natura 2000“) liege, erläuterte Schuster auf die Frage, warum die Besucher nicht einfach am See parken könne. Zwei Drittel des Sees seien in privatem Besitz, nur das nördliche Drittel, in dem nach Ende des Kiesabbaus ökologische Ausgleichsmaßnahmen gemacht wurden, gehöre der Stadt, erklärte der Bürgermeister. Der private Eigentümer hat bereits vor zwei Jahren Pläne zur Umwandlung in einen Badesee gemacht.