Neuenburg Die Stadt Neuenburg greift durch

Weiler Zeitung
So gemütlich und mit Abstand wie auf diesem Foto geht es derzeit am Baggersee Zienken nicht zu. Die Stadt plant daher ein Betretungsverbot. Archivfoto: Alexander Anlicker Foto: Weiler Zeitung

Coronavirus: Betretungsverbot für Gelände des Baggersees Zienken bis 31. Oktober

Neuenburg am Rhein (anl). Ein Paukenschlag: Die Stadt Neuenburg wird mit einer Allgemeinverfügung ein Betretungs- und Badeverbot für den Zienkener Baggersee erlassen. Dies kündigte Bürgermeister Joachim Schuster in der Gemeinderatssitzung am Montag an. Anlass ist die wachsende Gefahr einer zweiten Corona-Welle, da die Besucher dicht an dicht am Seeufer liegen und die Abstandsgebote missachten. Der See ist besonders bei Besuchern aus dem Landkreis Lörrach, aber auch aus dem benachbarten Elsass beliebt.

Anlass war die Frage eines Bürgers aus Zienken, der die chaotischen Parkverhältnisse im Ort beklagte. Er wollte vom Bürgermeister wissen, was die Stadt an konkreten Maßnahmen plane, um die Parkplatzsituation zu entschärfen. Unter anderem fragte er auch, ob man nicht direkt am See Parkplätze einrichten könne.

„Bei denen, die vorschriftsmäßig parken, können und wollen wir nichts machen“, entgegnete Bürgermeister Schuster. Bei den anderen sei es auch Sache der Anwohner, die Anzeige erstatten sollen, wenn beispielsweise ihre Einfahrt zugeparkt werde.

Polizei und Ordnungsamt haben kontrolliert und auch schon abschleppen lassen, ergänzte der Rathauschef.

„Das Problem ist der Baggersee. Wir überlegen, ihn zu sperren, weil wir eine zweite Corona-Welle erwarten“, sagte Schuster und betonte: „Was an den Seen in Baden-Württemberg abläuft, ist nicht mit der Corona-Verordnung vereinbar.“

„Wir haben versucht, das über längere Zeit im Guten zu regeln“, sagte der Bürgermeister auch vor dem Hintergrund der coronabedingten Besucherbeschränkungen in Schwimmbädern. „Das hat nicht funktioniert und wir werden einen Schritt weiter gehen müssen. Mit der Sperrung des Sees lässt das Interesse hoffentlich nach.“ Die Stadt werde eine Allgemeinverfügung erlassen und ein Betretungsverbot für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Oktober verfügen. Das Baden sei ohnehin bereits durch eine Polizeiverordnung verboten.

Naturschutz verhindert legalen Badesee

Das Parken am See sei nicht zulässig, weil das ganze Areal in einem europäischen Naturschutzgebiet („Natura 2000“) liege, erläuterte Schuster auf die Frage, warum die Besucher nicht einfach am See parken könne. Zwei Drittel des Sees seien in privatem Besitz, nur das nördliche Drittel, in dem nach Ende des Kiesabbaus ökologische Ausgleichsmaßnahmen gemacht wurden, gehöre der Stadt, erklärte der Bürgermeister. Der private Eigentümer hat bereits vor zwei Jahren Pläne zur Umwandlung in einen Badesee gemacht.

„Wir haben verschiedene Ideen diskutiert, bis hin zu einem Campingplatz am See“, berichtete Schuster. Die Stadt habe das wohlwollend begleitet, letztendlich sei man am Naturschutz gescheitert.

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