Geändert haben sich die Gebühren, so erhält die Stadt nur noch einen Gebührenanteil von fünf Euro, und auch für Unterschriftsbeglaubigungen erhält die Stadt nur noch fünf Euro statt bisher 20 Euro.
Notariatsreform
Die bisher 300 staatlichen Notariate im Land wurden zum 1. Januar aufgelöst. Jetzt gibt es nur noch freie Notare und die freie Notariatswahl. Die Bürger finden je einen Notar in Müllheim und Staufen sowie acht in Freiburg. Die Notariatsgebühren haben sich nicht geändert, allerdings gebe es jetzt keine Gebührenbefreiung mehr, da die Notare jetzt private Dienstleister sind. Auch die Stadt muss künftig Gebühren zahlen, berichtete Müller.
Nachlassgerichte mit langen Wartezeiten
Zum Jahresbeginn wurden auch die Nachlassgerichte zentralisiert. Für Neuenburg ist nun das Nachlassgericht in Freiburg zuständig, wo das Amtsgericht die Aufgaben von den Gerichten in Breisach, Kirchzarten, Müllheim, Staufen und Titisee-Neustadt übernommen hat.
Anders als bei der Grundbuch- und Notariatsreform habe die Reform der Nachlassgerichte auch spürbare Nachteile für die Bürger, erklärte Müller und verwies auf den längeren Anfahrtsweg nach Freiburg und die langen Bearbeitungszeiten.