Neuenburg Familie hält Verfahren für überzogen

Alexander Anlicker
Diese Werkstatt für Lastwagen brannte im März 2021 aus und soll neu aufgebaut werden. Foto: anl

Beschluss: Neuenburger Gremium will Ortseingang mit Bebauungsplan und Veränderungssperre aufwerten

Im März 2021 hat ein Brand eine Werkstatt für Lastwagen in Neuenburg zerstört. Die Grundstückseigentümer haben nun einen Bauantrag gestellt, um eine neue Halle zu errichten. Dieser war jetzt Thema im Neuenburger Gemeinderat.

Von Alexander Anlicker

Neuenburg am Rhein . Das rund 2,5 Hektar große Grundstück umfasste neben der früheren Werkstatt auch ein zweites Firmengebäude, Lastwagen-Stellplätze sowie eine Tankstelle. Die Stadt Neuenburg will nun jedoch die Gelegenheit nutzen, um das prominent am Ortseingang gelegene Grundstück mit einem Bebauungsplan neu zu ordnen.

Seitens der Eigentümerfamilie hatte sich Stefan Waidele junior beim Tagesordnungspunkt Bürgerfragen zu Wort gemeldet. Die geplante neue Halle soll eine moderne Halle werden und keine Fahrzeughalle beziehungsweise Werkstatt. Ziel sei es, den Zustand vor dem Brand wieder herzustellen, erklärte Waidele, der das Verfahren mit Bebauungsplan, Veränderungssperre und Vorkaufsrechtssatzung für überzogen hält. „Die Familie hat sich immer wohlwollend der Stadt gegenüber verhalten“, betonte er. Bereits beim Verkauf des Grundstücks der ehemaligen Aral-Tankstelle an der östlichen Ortseinfahrt habe sich die Eigentümerfamilie am Wunsch der Stadt orientiert.

„Es gibt die einmalige Chance, die Eingangssituation der Stadt aufwerten zu können. Dies bedeutet auch eine Aufwertung des Grundstücks“, sagte Bürgermeister Joachim Schuster mit Blick auf die prominente Lage am Kronenrain direkt gegenüber des neuen Parkhauses am Rheintor. Der Rathauschef erklärte, dass die Stadt zur Sicherung der Planung immer die gleiche Prozedur durchführe, einfach um Einfluss auf die Planung zu haben.

In der Sitzung ging es daher um die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie den Erlass einer Veränderungssperre und einer Vorkaufsrechtssatzung.

Die Fläche soll zwar insgesamt als Gewerbegebiet ausgewiesen werden, da sie das Gewerbegebiet an der Gottlieb-Daimler-Straße nach Norden hin abschließt.

Mit dem Bebauungsplan soll eine qualitative Aufwertung und eine höherwertige Gestaltung vorgegeben werden. Ferner sollen im Plan Schank- und Speisewirtschaften sowie Tankstellen ausgeschlossen werden.

Für die bestehende Tankstelle gebe es natürlich Bestandsschutz, betonten sowohl der Bürgermeister als auch Stadtplaner Christian Sammel vom Büro FSP. Auf die Frage aus dem Ratsrund, wie denn eine höherwertige Bebauung aussehen könnte, nannte Sammel als Beispiel ein Bürogebäude. Diese machten wenig Lärm und böten viele Arbeitsplätze. Vorstellbar seien laut Sammel aber auch eine Einzelhandelsnutzung oder Dienstleistungen.

Auf den Vorschlag von Stadtrat Volker Schwanzer, zunächst den Dialog mit der Eigentümerfamilie zu suchen, entgegnete der Bürgermeister, dass es dem Gemeinderat um das Gemeinwohl gehen müsse. „Jetzt besteht die Chance mit Eigentümern und Architekten etwas zu entwickeln“, sagte Schuster und gab sich auch offen gegenüber der Frage von Stadtrat Rudi Grunau, ob man nicht, wie beim Kronenrain, einen städtebaulichen Wettbewerb machen könnte.

Letztlich beschloss der Gemeinderat mit 21 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme die Aufstellung des Bebauungsplans. Mit 19 Ja- zu zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde die Veränderungssperre beschlossen. Einstimmig wurde hingegen die Vorkaufsrechtssatzung beschlossen.

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