Neuenburg Freispruch wird aufgehoben

Weiler Zeitung

Mordfall aus 2014

Neuenburg am Rhein. Den Freispruch in einem Neuenburger Mordfall aus dem Jahr 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Freiburg mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 26. April auf die Revision der Staatsanwaltschaft den Freispruch aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Freiburg zurückverwiesen, heißt es in einer Pressemitteilung. Über den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf wird daher erneut zu verhandeln sein.

Mit Urteil vom 9. Februar 2017 hatte des Landgericht Freiburg einen Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, den zur Tatzeit heranwachsenden zweiten Angeklagten dagegen freigesprochen. Beiden war von der Staatsanwaltschaft Freiburg vorgeworfen worden, in den frühen Morgenstunden des 29. Dezember 2014 gemeinschaftlich einen 21-Jährigen in Neuenburg auf einem Feld nahe der Bundesautobahn ermordet zu haben. Das Landgericht hatte sich von einer Beteiligung des zweiten Angeklagten an der Tat nicht überzeugen können.

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