Neuenburg am Rhein. Den Freispruch in einem Neuenburger Mordfall aus dem Jahr 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Freiburg mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 26. April auf die Revision der Staatsanwaltschaft den Freispruch aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Freiburg zurückverwiesen, heißt es in einer Pressemitteilung. Über den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf wird daher erneut zu verhandeln sein.
Neuenburg Freispruch wird aufgehoben
Weiler Zeitung 27.04.2018 - 18:42 Uhr